Pressemitteilung | Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT) - Hauptgeschäftsstelle

Hessisches Baugewerbe: Zahlungsmoral weiterhin unbefriedigend

(Frankfurt am Main) - Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. informiert, dass in diesem Jahr die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam mit verschiedenen Verbänden eine Unternehmerbefragung durchgeführt hat. Dabei wurde für das Baugewerbe festgestellt, dass sich bundesweit die Zahlungsmoral am Bau in den letzten Jahren leider nicht verbessert hat. Die Ergebnisse für Hessen liegen sogar noch unter dem Bundesdurchschnitt.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Rainer von Borstel führt aus, dass insbesondere die Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber unbefriedigend ist. Die Umfrageergebnisse für Hessen zeigen, dass über 27 Prozent der Unternehmen die Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber als schlecht und 5 Prozent sogar als sehr schlecht bezeichnen. Lediglich 25,4 Prozent bewerten die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber als gut. Über 40 Prozent bezeichnen die Zahlungsmoral als befriedigend. Im Vergleich zu der letzten Umfrage im Jahr 2009 ist bei den öffentlichen Auftraggebern keine wesentliche Verbesserung eingetreten.

Positiv ist zu bewerten, dass mit privaten Auftraggebern bessere Erfahrungen gesammelt werden konnten. Über 40 Prozent der teilnehmenden Bauunternehmen haben bei den privaten Auftraggebern die Zahlungsmoral als gut beurteilt.

Die Umfrageergebnisse haben für die Unternehmen gravierende Auswirkungen. Aufgrund der Vorleistungspflicht von Bauunternehmern können verspätete Zahlungen sehr schnell zu einer Existenzgefährdung von Betrieben und zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Zahlungsausfälle und -verzögerungen stellen weiterhin den Insolvenzgrund Nummer 1 in der Bauwirtschaft dar.

Rainer von Borstel weist darauf hin, dass sich der Verband dafür einsetzt, die gesetzlich geltenden Regelungen zur Abnahme und Fälligkeit nicht zu Lasten der Bauunternehmen zu verändern. Bei der geplanten Umsetzung der europäischen Zahlungsverzugs-Richtlinie ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Verlängerung der schon sehr weitgehenden Zahlungsfristen kommt. Ansonsten werden die Bauunternehmen noch länger als "unfreiwillige Kreditgeber" in Anspruch genommen. Es bedarf - so Rainer von Borstel abschließend - gesetzlicher Regelungen, um das in der Praxis unschöne Verhalten zu beseitigen, dass Rechnungen auf die "lange Bank" geschoben und nach Ablauf der Zahlungsfristen beglichen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT), Hauptgeschäftsstelle Margit Weber, Geschäftsführerin, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 958090, Telefax: (069) 95809233

(tr)

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