Heutige (26. Juni 2009) Landtags-Anhörung zu Änderungen in der Lehrerbildung und beim Schulgesetz / VhU begrüßt Regelung zu Quereinsteigern in den Schuldienst und lehnt gesetzliche Detailregelungen für selbstständige Schulen ab
(Frankfurt am Main) - "Ohne Quereinsteiger aus der Wirtschaft wird der Schulbetrieb in den Mangelfächern in den nächsten Jahren nicht aufrecht zu erhalten sein. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die Landesregierung nun die gesetzliche Grundlage schafft, damit geeignete Quereinsteiger in den Schuldienst übernommen werden können", bewertete Jörg E. Feuchthofen, Geschäftsführer für Bildungs- und Gesellschaftspolitik der VhU, den Entwurf zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes, zu dem heute (26. Juni 2009) eine öffentliche Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses im Hessischen Landtag in Wiesbaden stattfand.
Die Gesetzesänderung in der Lehrerbildung sei ein erster wichtiger Baustein für eine grundlegende Reform der gesamten Lehrerbildung. Hierzu habe die VhU im Frühjahr 2009 konkrete Vorschläge gemacht. Bei der Einstellung von Quereinsteigern in den Schuldienst sei eine pädagogische Eignung unverzichtbar und müsse auch festgestellt werden. Darüber hinaus hält die VhU eine parallele Qualifizierung zum Unterricht mit einer Abschlussprüfung für erforderlich. Diese müsse mit der Referendarprüfung vergleichbar sein.
Der Gesetzesentwurf zum Hessischen Schulgesetz, der ebenfalls in der öffentlichen Anhörung behandelt wurde, sei für die VhU so nicht nachvollziehbar. Er schränke den Gestaltungsspielraum der Schulen stark ein und widerspreche damit den Grundprinzipien der angekündigten Eigenverantwortung von Schule. "Selbstständige Schulen werden durch klare Standards, Bildungsziele und regelmäßige Evaluation gesteuert, nicht aber durch Gesetze und Verordnungen, die in die Detail-Organisation von Unterricht und Schule eingreifen", sagte Feuchthofen.
Daher verbiete es sich grundsätzlich, auf der Ebene von Gesetzen oder Verordnungen Vorgaben an die "Zügigkeit von Klassen" (Anzahl von Parallelklassen für Bildungsgänge und Jahrgangsstufen) zu machen. Land und Schulträger müssten gemeinsam mit den Schulen lediglich sicherstellen, dass in der Region ein ausgewogenes Angebot vorgehalten werde, das bei den Abschlüssen den Wünschen von Schülern und Eltern entspreche. Wie die einzelnen Schulen dies dann in der Praxis organisierten, müssten sie mit ihrer Schulgemeinde selbst entscheiden können. "Die jetzt vorgesehene Regelung, die Zügigkeit für Integrierte Gesamtschulen von 2 auf 3 Klassen zu erhöhen, schränkt ohne Rücksicht auf die regionale Nachfrage den dargestellten Entscheidungsspielraum der Schulgemeinden für Erhalt und Neuerrichtung von Schulangeboten unvertretbar ein", verdeutlichte der VhU-Geschäftsführer.
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