Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Hexel: Mannesmann-Prozess sollte Leitschnur für Aufsichtsräte werden

(Berlin) - Zum Urteil im Mannesmann-Prozess sagte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am 22. Juli in Berlin: "Strafrechtlich endet der Prozess mit einem Freispruch, aber er hat die ethische Frage nach Leistung und angemessener Bezahlung ins Scheinwerferlicht gerückt. Letztlich stand die Gier der Manager vor Gericht. Für alle Aufsichtsratsmitglieder kann dieser Prozess zur Leitschnur für künftiges Handeln werden: Nach dem Aktienrecht ist das Unternehmensinteresse eben nicht gleichzusetzen mit Eigentümer- oder gar Managerinteressen.Unternehmen leben auch von ihren Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden. Deshalb kommt es auf eine Balance der Interessen an.

Für die Arbeit von Aufsichtsräten ergeben sich mehrere Schlussfolgerungen. Erstens: Fragwürdig ist, ob es Prämien überhaupt geben muss. In jedem Fall sind sie in der Größenordnung von Mannesmann-Vodafone nicht angemessen. Zweitens: Bei Abstimmungen über Prämien oder Managergehälter sollte es keine Enthaltungen geben. Drittens: Diese Fragen gehören nicht in einen kleinen Ausschuss, sondern in die Verantwortung des gesamten Aufsichtsrates.

Noch vor wenigen Jahren galt das Hundertfache eines Facharbeiterlohnes als akzeptierte Maximalgröße für Vorstandgehälter. Heute haben viele Managergehälter schwindelerregende Höhen erreicht - zwei oder drei Millionen Euro jährlich sind gesellschaftlich nicht mehr vermittelbar. Wir brauchen eine neue, ethisch akzeptable Größe für Vergütungen, die für alle transparent ist und auch von den Belegschaften akzeptiert werden kann."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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