Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Hilfsmittelsicherungsgesetz im Bundesrat verabschiedet / BVMed begrüßt Bundesratsbeschluss: „Bundestag ist nun aufgefordert, für Klarheit bei der Erstattung von Hilfsmitteln im Pflegeheim zu sorgen“

(Berlin) - Der BVMed hat die Verabschiedung des Hilfsmittelsicherungsgesetzes (HSG) am 29. November im Bundesrat als „notwendige Klarstellung bei der strittigen Frage der Erstattung von Hilfsmitteln im Pflegeheim“ begrüßt. Das Gesetz komme der Forderung des BVMed nach, dass Hilfsmittel, die zur Krankenbehandlung dienen, auch von den Krankenkassen zu erstatten sind - unabhängig davon wie alt der Patient ist oder ob er zu Hause oder im Pflegeheim lebt. Nun sei der Bundestag aufgefordert, durch baldige Behandlung der Gesetzesvorlage für die im Sinne der Patienten notwendige Klarheit zu sorgen, sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt kurz nach der Verabschiedung im Bundesrat.

Die Initiative zum Hilfsmittelsicherungsgesetz war von den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen und Thüringen ausgegangen. In einer Stellungnahme hatte der BVMed an die Bundesländer appelliert, den Gesetzesentwurf zu unterstützen, damit die Versorgung hochbetagter Patienten in Pflegeheimen mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln gesichert sei.

Das Gesetz sieht eine Konkretisierung des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI: Pflegeversicherung) vor. Ziel des HSG ist, den Fehlentwicklungen der letzten Jahre entgegenzuwirken und finanzielle Belastungen der Pflegebedürftigen, Pflegeheime, der Sozialhilfeträger und der Pflegekassen zu vermeiden. Eine klare und in sich stimmige gesetzliche Regelung soll Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden zwischen Krankenbehandlung, für die die Krankenkassen aufkommen, und Pflegebehandlung, deren Kostenträger die Pflegekassen, Pflegeheime, Sozialhilfeträger und Pflegebedürftige selbst sind.

Da in der Vergangenheit vor allem Applikationssysteme, Hilfsmittel gegen Dekubitus und Inkontinenzprodukte Abgrenzungsschwierigkeiten bereiteten, stehen diese Produktgruppen im Fokus des Gesetzesentwurfes. Der BVMed machte in seiner Stellungnahme zum HSG deutlich, dass sich das Gesetz nicht nur auf diese Hilfsmittel konzentrieren, sondern alle Hilfsmittel einschließen sollte, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Mit der Annahme des HSG im Bundestag würden die aktuellen Rechtsprechungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Juni 2002 (zu Ernährungspumpen) und 24. September 2002 (zu Hilfsmitteln gegen Dekubitus) eine allgemeine Rechtsverbindlichkeit erlangen. Weitere langwierige Rechtsverfahren könnten damit hochbetagten Pflegebedürftigen erspart bleiben. Der BVMed befürwortet deshalb die Gesetzesinitiative und hatte bereits im Vorfeld seine Unterstützung zur Umsetzung des Gesetzes zugesichert.

Der Gesetzestext des HSG kann von den Internetseiten des BVMed unter http://www.bvmed.de (Links – Gesetze) abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 10117 Berlin Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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