Pressemitteilung | Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD)

Hintergrundinformation zum neuen Verbraucherrecht / Warum ändert sich das Verbraucherrecht?

(Berlin) - Aufgrund der EU-Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) sollen die Informationspflichten und das Wi-derrufsrecht für Direktvertriebs- und Fernabsatzunternehmen europaweit vereinheitlicht werden (Vollharmonisierung). Die Richtlinie muss also eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte am 5. Juli 2013 den Bundesrat. Damit nahm das Gesetz die letzte Hürde und Deutschland war eines der ersten EU-Mitgliedstaaten, das die Verbraucherrechterichtlinie formal in nationales Recht umgesetzt hat. Knapp ein Jahr später tritt nun das neue Verbraucherrecht am 13. Juni 2014 in Kraft und muss von den Unternehmen umgesetzt werden.

Was ändert sich?

Kurz gesagt: Für Direktvertriebs- und Fernabsatzunternehmen gelten neue Informationspflichten und ein geändertes Widerrufsrecht. Siehe auch ausführlicher: Infoblatt - die 10 wichtigsten Änderungen in der Übersicht.

Vorteile für Verbraucher?

Kundinnen und Kunden können sich auf einheitliche Regeln verlassen, da alle wesentlichen Unterschiede zwischen Fernabsatz- und Direktvertriebsvorschriften beseitigt werden. Zukünftig werden alle Kundinnen und Kunden im Direktvertrieb ein Widerrufsrecht haben, unabhängig davon, ob der Besuch eines Direktvertriebspartners bestellt war oder nicht. Die BDD-Mitgliedsunternehmen gewährten schon vor dem 13. Juni 2014 aufgrund der BDD-Verhaltensstandards bei Verkaufspartys ein Widerrufsrecht. Gesetzlich gab es bisher aber nur ein Widerrufsrecht bei unbestellten Besuchen.

Vorteile für Unternehmen?

Positiv ist besonders die neue Muster-Widerrufsbelehrung hervorzuheben, die es Unternehmen einfacher machen wird, sich gesetzeskonform zu verhalten. Die Angleichung der Verbraucherrechts- und Fernabsatzvorschriften macht die Rechtsanwendung für Unternehmen, die ihre Waren in beiden Kanälen vertreiben, einfacher.

Nachteile für Verbraucher?

Im Fall des Widerrufs haben die Verbraucher ab sofort die Rücksendekosten zu tragen, sofern die Unternehmen darauf hingewiesen haben. Die neuen umfangreichen Informationspflichten können zu einem Überfluss an Informationen führen: Viele Informationen bekommen heißt nicht gleich gut informiert zu sein!

Nachteile für Unternehmen?

Für Direktvertriebsunternehmen ist nachteilig, dass die Widerrufsfrist nun mit Erhalt der Ware und nicht mehr mit Vertragsschluss zu laufen beginnt. Das hat zur Folge, dass Beraterinnen und Berater bei bereits getätigten Geschäften, bei denen die Warenlieferung in der Zukunft liegt, länger auf ihre Bezahlung warten müssen.

Was ändert sich an den BDD-Verhaltensstandards?

BDD-Mitglieder gewähren ab sofort eine auf ein Jahr verlängerte Beweislastumkehr bei mangelhafter Ware. Dies wird das Vertrauen der Kunden in die älteste Vertriebsform der Welt weiter befördern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. Verena Coscia, Pressesprecherin Bundesallee 221, 10719 Berlin Telefon: (030) 23635680, Fax: (030) 23635688

(cl)

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