Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Hochschulverband stellt neues Modell der Hochschulfinanzierung vor / Kempen: „Studiengebühren setzen Staatsvertrag voraus“

(Bonn) - Die Hochschulfinanzierung in Deutschland muss von Grund auf neu gestaltet werden. Dies fordert der Deutsche Hochschulverband (DHV). „Den Universitäten fehlen jährlich rund drei Milliarden Euro“, sagte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Bernhard Kempen, heute vor Vertretern der Medien in Berlin. „Auf einen Professor kommen in Deutschland durchschnittlich 58 Studierende. Von zwei tatsächlich besetzten Studienplätzen wird nur einer finanziert. Die gravierende Unterfinanzierung erweist sich als das eigentliche Reformproblem der deutschen Hochschulen. So kann das nicht weitergehen. Wir müssen nach neuen Ufern Ausschau halten.“

In einem Positionspapier des Verbandes, das Kempen am Mittwoch in Berlin vorstellte, schlägt der DHV vor, das Verfahren der Finanzausstattung der Universitäten zukünftig dem der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzugleichen. Der DHV stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Mainzer Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Dieter Dörr. Das Gutachten gelangt wegen der verfassungsrechtlichen Parallelität von Rundfunkanstalten und Hochschulen zu der Schlussfolgerung, dass das Verfahren der staatlichen Finanzzuweisung in ähnlicher Weise gestaltet werden müsse.

„Nach unseren Vorstellungen sollte in jedem Bundesland eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des tatsächlichen Finanzbedarfs der Hochschulen gebildet werden“, erläuterte Kempen den Vorschlag des Verbandes. „Dieser Kommission sollen unabhängige Sachverständige angehören. Die Hochschulen melden auf der Basis von Forschungs- und Entwicklungsplänen ihren Finanzbedarf an. Die Kommission überprüft die Bedarfsanmeldung der Hochschulen und entwickelt einen konkreten Vorschlag über die Höhe des vom Bundesland zu gewährenden Zuschusses für die nächsten vier Jahre.

Der Vorschlag der Kommission über die Höhe der Finanzausstattung, so Kempen weiter, wäre zunächst bindend. Allerdings könnte sich die Landesregierung aus Haushaltsgründen oder aus anderen, z.B. strukturellen Gründen, darüber hinwegsetzen. Sie wäre für die Abweichung gegenüber den Hochschulen und der Öffentlichkeit allerdings erklärungspflichtig. „Damit wird die politische Verantwortung für die Finanzierung der Hochschulen transparent und gleichzeitig verhindert, dass diese Verantwortung unzulässigerweise auf die Hochschulen abgeschoben wird“, sagte der DHV-Präsident.

Zum Zweck einer solideren Hochschulfinanzierung hält der DHV auch Studiengebühren für notwendig und geeignet. Allerdings müssten, wie Kempen ausführte, zuvor mehrere Bedingungen erfüllt sein: „Erstens müssen Studiengebühren eine zusätzliche Einnahmequelle der Hochschulen sein, um vor allem die Situation der Lehre zu verbessern. Die Bundesländer müssen sich daher durch Staatsvertrag verpflichten, die staatlichen Finanzzuweisungen in ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten und das Gebührenaufkommen daraufzusatteln. Nur auf diese Weise kann gesichert werden, dass Studiengebühren den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung stehen“, erläuterte Kempen. Als ein weiteres Sicherungsinstrument sei in den Landesgesetzen festzulegen, dass mit den Hochschulen abgeschlossene Zielvereinbarungen nur durch förmliches Gesetz geändert werden können. „Es muss Schluss sein mit Zielvereinbarungen, die nicht einmal eine Haltbarkeit von drei Monaten haben, weil die Landesregierung die nächste Sparrunde zu Last en der Hochschulen einläutet“, erklärte Kempen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18, 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666, Telefax: 0228/9026680

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