Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

Höchstalter für Einstellung von Arbeitnehmern ist diskriminierend

(Berlin) - Zur parlamentarischen Anhörung zum Antidiskriminierungsgesetz erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Der SoVD unterstützt das Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich. Wir brauchen das Gesetz dringend, damit ältere oder behinderte Menschen besser vor Diskriminierung geschützt sind.

Wir melden allerdings in einem Punkt Korrekturbedarf am Gesetzentwurf an: Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung von Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Laut § 10 Nr. 3 ist dies zulässig „auf Grund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder auf Grund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand“.

Der SoVD lehnt es entschieden ab, ein Höchstalter für die Einstellung eines Arbeitnehmers zuzulassen. Dies ist in keiner Weise gerechtfertigt. Dies wäre eine Form der legalisierten Altersdiskriminierung. Eine solche Regelung würde die Tendenz von Unternehmen, ältere Arbeitnehmer gar nicht mehr einzustellen noch unterstützen anstatt ihr entgegenzuwirken. Wir fordern daher, dass diese Regelung gestrichen wird.“

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD) Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311

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