Pressemitteilung | Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) - Hauptgeschäftsstelle

Höchstspeicherfrist stellt eine Gefahr für den IT-Mittelstand dar

(Aachen) - Zur Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzesentwurf für die Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten zeigt sich der Bun-desverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) enttäuscht. "Neben den nicht unerheblichen bürgerrechtlichen Bedenken, die einige Sachverständige aufgeworfen haben, ist die Einführung einer flächendeckenden anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten für IT-Unternehmen zuallererst ein enorm aufwändiges und bürokratisches Unterfan-gen", erklärte BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.

Grün befürchtet für IT Unternehmen die Konsequenzen der Einführung dieser Vor-ratsdatenspeicherung. "Gerade kleine und mittelständische Unternehmen werden durch die Auflagen für die Art der Speicherung überproportional belastet. Die Tren-nung von verschiedenen Datenkategorien mit unterschiedlicher Speicherfrist für Kommunikationsdaten einerseits und Geodaten andererseits erfordert die zusätzliche Trennung und Verwaltung dieser Daten. Für einen kleinen Mittelständler ist das nicht zu leisten."
Das Gesetzgebungsverfahren "zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" ist ins Stocken geraten, da aus der Europäi-schen Union Bedenken angemeldet worden sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) Pressestelle Augustastr. 78-80, 52070 Aachen Telefon: (0241) 1890-558, Fax: (0241) 1890-555

(dw)

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