Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Höchstüberlassungsdauer würde Arbeitsplätze kosten / Zeitarbeitskräfte langfristig beschäftigt

(Münster) - "Eine Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer wird viele Zeitarbeitskräfte auf die Straße schicken", prognostiziert Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), mit Blick auf die jüngsten Daten des iGZ-Mittelstandsbarometers.

Gerade im Helfer- und im Facharbeiter wachse der Anteil der Arbeitnehmer, die langfristig im selben Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind. Eine Höchstüberlassungsdauer, wie die große Koalition sie plant, könne diese Entwicklung jäh stoppen. Die Ergebnisse der regelmäßigen iGZ-Mitgliederbefragung sprechen eine deutliche Sprache: Zwei von drei Facharbeitern sowie fast jeder zweite Helfer arbeiten länger als neun Monate im selben Zeitarbeitsunternehmen. Länger als ein halbes Jahr sind sogar 83,5 Prozent der Facharbeiter und 66,3 Prozent der Helfer beschäftigt. Die Tendenz ist deutlich steigend. Denn die stetig wachsenden Verdienstmöglichkeiten in der Branche machen die Zeitarbeit immer attraktiver. Zuletzt gab es zum Jahreswechsel eine Tariferhöhung um bis zu 4,8 Prozent, darüber hinaus zahlen laut Mittelstandsbarometer 90,7 Prozent der iGZ-Mitglieder übertarifliche Entgelte. Kein Wunder also, dass die Zeitarbeitsunternehmen mit sehr negativen (45,5 Prozent) bzw. negativen (33,2 Prozent) wirtschaftlichen Folgen rechnen, sollte die Große Koalition die Höchstüberlassungsdauer einführen. Lediglich jeder Zwanzigste erwartet dadurch eine Verbesserung für die Branche. Etwas gelassener sehen die iGZ-Mitglieder die mögliche Einführung einer Equal Pay-Regelung nach neun Monaten. "Durch die Branchenzuschlags-Tarifverträge ist diese Problematik ohnehin schon längst tariflich geregelt", versteht Stolz nicht, warum dieser Punkt überhaupt noch auf der Agenda der neuen Regierung steht. Für mittlerweile neun Branchen gibt es Regelungen, die das Entgelt von Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft stufenweise angleichen. Von der "gesetzlichen Lösung mit der Keule", wie Stolz sie nennt, erwarten trotzdem mehr als die Hälfte der iGZ-Mitglieder negative bis sehr negative wirtschaftliche Auswirkungen. Denn eine solche Regelung brächte für die Zeitarbeitsunternehmen große administrative Probleme mit sich. "Mit den Branchenzuschlägen haben wir ein gut händelbares Modell entwickelt, das auf ganze Wirtschaftsbereiche übertragbar ist", erläutert der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Eine gesetzliche Equal Pay-Regelung aber würde bedeuten, dass Personaldisponenten für jeden einzelnen Mitarbeiter schauen müssten, was die vergleichbare Kraft im Kundenunternehmen verdient. Oftmals gebe es eine solche Vergleichsperson aber noch nicht mal. "Der zeitliche Aufwand, der sich hier hinter verbirgt, ist kaum zu bewältigen", fasst Stolz zusammen.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Wolfram Linke, Pressesprecher PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster Telefon: (0251) 322620, Fax: (0251) 32262100

(cl)

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