Pressemitteilung | Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)
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Hohe Erbschaftsteuern sind vermeidbar / Bereits zu Lebzeiten Vermögen steuerschonend übertragen

(Nürnberg) - Noch nie wurde in der Bundesrepublik Deutschland so viel vererbt wie heute. Allein in den nächsten zehn Jahren wechseln rund 2 Billionen Euro durch Erbschaft den Besitzer – fast ¼ des gesamten Privatvermögens. Alljährlich kassiert der Staat bereits jetzt mehr als 3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuern – Tendenz ständig steigend.

„Mehr als die Hälfte aller anfallenden Steuern“, so schätzt der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vize-Präsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., Nürnberg, „werden häufig allerdings völlig unnötig entrichtet.“ Bei vernünftiger Planung, so Passau, ließen sich viele Steuerbescheide drastisch verringern oder oft gar ganz vermeiden. Dem stimmt auch der Nürnberger Rechtsanwalt Dr. Norbert Gieseler zu und empfiehlt, bereits zu Lebzeiten in Abständen von je zehn Jahren Vermögen im Rahmen der steuerlichen Freibeträge (205.000,00 Euro je Kind) auf die nächste Generation zu übertragen. Welche Steuereinsparungsmöglichkeiten hierdurch entstehen können, erläutert der Fachanwalt für Steuerrecht an folgendem Beispiel: Ein Ärzteehepaar ist – je zur Hälfte – Eigentümer einer Eigentumswohnung (Steuerwert rd. 200.000,00 Euro), eines Zweifamilienhauses im Steuerwert von 400.000,00 Euro sowie Bar- und Wertpapiervermögen von rund 400.000,00 Euro.

Geht dieses Vermögen, z. B. aufgrund gegenseitigen Testamtens, beim Tode des zuerstversterbenden Ehegatten zunächst vollständig auf den überlebenden Ehegatten über und nach dessen Tod auf die einzige Tochter, hat sich das Vermögen bei Ankunft bei der Tochter um rd. 173.000,00 Euro an gezahlter Erbschaftsteuer verringert. Übertragen die Ehegatten hingegen ihr Vermögen bereits etappenweise in Zeitabständen von je zehn Jahren zu Lebzeiten auf ihre Tochter, so Gieseler, sieht die Rechnung ganz anders aus: Im Alter von 55 Jahren überträgt das Ehepaar das Zweifamilienhaus auf die Tochter – steuerfrei, da der übertragene Hauswert je Ehegatte zum Kind jeweils noch im Freibetrag liegt. Im Alter von 65 Jahren überträgt das Ehepaar sodann die Eigentumswohnung und die Hälfte der Wertpapiere auf die Tochter – ebenfalls wieder streuerfrei, da seit der vorherigen Schenkung mindestens zehn Jahre vergangen sind und das übertragene Vermögen wiederum innerhalb der Freibeträge liegt. Beim Tode des ersten der Ehegatten gehen sodann noch 100.000,00 Euro Wertpapiervermögen auf den überlebenden Ehegatten über – steuerfrei, da im Rahmen des Ehegattenfreibetrages. Verstirbt der überlebende Ehegatte dann frühestens zehn Jahre nach der letzten Schenkung an die Tochter, also z. B. im Alter von 76 Jahren, ist auch die noch verbliebene Erbschaft von 200.000,00 Euro Wertpapieren (100.000,00 Euro geerbt vom Ehegatten und verbliebene eigene 100.000,00 Euro Wertpapiere) auf die Tochter wiederum völlig steuerfrei – Gesamtersparnis: 173.000,00 Euro!

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. Pressestelle Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799

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