Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Hohe Umweltstandards sichern internationale Führungsposition der deutschen Entsorgungs- und Wasserwirtschaft

(Berlin) - Die deutsche Entsorgungswirtschaft erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie an den hohen Umweltstandards bei der Abfallentsorgung und Verwertung festhält. „Diese haben dazu geführt, dass die deutschen Entsorger heute international Spitze darin sind, Abfälle in hochwertige Rohstoffe zu verwandeln“, sagte Dr. Stephan Harmening, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). „Umso weniger verständlich ist, dass in den Programmen fast aller Parteien zur Bundestagswahl mehr als nur vage Aussagen zur Abfall- oder Wasserpolitik fehlen.“ Der BDE hat deshalb heute eine Wunschliste vorgelegt.

Ein Beispiel für die Wirkung hoher Standards bei der Abfallverwertung ist das seit dem 1. Juni 2005 geltende Deponieverbot unbehandelter Siedlungsabfälle in Deutschland. Es sei ein bedeutender ökologischer Fortschritt erreicht worden, indem man Billigdeponien, die später als Altlasten aufwändig saniert werden müssten, ein für alle Mal den Riegel vorgeschoben habe, sagte Harmening. Die Branche hat seit 1993 mehr als 20 Milliarden € in neue Anlagen investiert, rund 15.000 neue Arbeitsplätze sind entstanden – die Hälfte bei privaten Unternehmen. Von diesen Investitionen und vom Knowhow, das die deutschen Entsorger aufgebaut haben beim Sammeln, Sortieren, Verwerten und Beseitigen von Abfall, profitierten die Unternehmen gerade in einem sich zunehmend öffnenden europäischen Entsorgungsmarkt. Auch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das ab März des nächsten Jahres die Hersteller verpflichtet, alte Radios, Computer und andere Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten, sei eine hervorragende Chance für die Branche.

Analyse der Wahlprogramme der Parteien
Von allen Parteien äußert sich die FDP am konkretesten zur Abfallpolitik, indem sie fordert, „anspruchsvolle europaweit verbindliche Umweltstandards einzuführen“, die Mülltrennung durch die Verbraucher zu ersetzen durch Nutzung vollautomatischer Sortieranlagen sowie die Verpackungsverordnung komplett zu überarbeiten und die „teure und bürokratische Regelung“ durch das Zwangspfand abzubauen. Darüber hinaus tritt die FDP für die Bekämpfung monopolistischer Strukturen und eine Politik der Marktöffnung ein und fordert die weitere „Liberalisierung und mehr Wettbewerb bei den sog. Netzindustrien“

Der BDE steht einer Novelle der Verpackungsverordnung offen gegenüber, allerdings muss sichergestellt werden, dass der erreichte ökologische Standard erhalten bleibt. Die Mülltrennung in Privathaushalten darf nach Ansicht des BDE zumindest zum gegenwärtigen Stand nicht aufgegeben werden, da Versuche mit vollautomatischen Sortieranlagen noch nicht abgeschlossen sind. Die ersten Ergebnisse sind technisch interessant – allerdings ist es für ein endgültiges Urteil noch zu früh. Die Versuche wurden in kleinen Räumen durchgeführt und nicht völlig unter Echtbedingungen. Unklar ist neben der Frage nach der Wirtschaftlichkeit automatischer Sortieranlagen auch die nach der Verantwortung für diesen Müll: Der BDE hat sich klar gegen eine Rekommunalisierung des Verpackungsabfalls ausgesprochen. Die Forderung der FDP nach Bekämpfung monopolistischer Strukturen und einer Politik der Marktöffnung entspricht hingegen sowohl in den Bereichen Abfallentsorgung wie auch Wasser der des BDE.

Im Wahlprogramm der CDU findet sich für die Entsorgungsbranche lediglich die Forderung nach einer Weiterentwicklung der internationalen Klimavereinbarungen zu einer „Kyoto-Plus-Initiative“ sowie die „Verankerung von kooperativem Umweltschutz und integrierter Produktpolitik in einem Umweltpakt Deutschland“. Beides bedarf nach Ansicht des BDE der Konkretisierung, zielt aber in die richtige Richtung. Insbesondere eine „Kyoto-Plus-Initiative“, die andere Großemittenten in die Klimaschutzvereinbarung einbezieht, ist zu begrüßen.

Das Programm der SPD enthält die Aussage, dass man eine „Effizienzrevolution bei der Nutzung von Energie und Rohstoffen“ sowie die „Einführung eines ökologischen Designs für Produktion und Produkte“ anstrebe. Beides kann trotz, vielleicht wegen der sehr allgemeinen Formulierungen aus Sicht des BDE uneingeschränkt unterstützt werden. Das Vorhaben, gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen zu wollen, damit sich private Investoren stärker als bisher an der Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur beteiligen können, wird vom BDE uneingeschränkt unterstützt – verbunden mit der Hoffnung, dass damit auch die steuerliche Gleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Trägern gemeint ist.

Im Programm der Grünen findet sich die „Senkung der deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40%, bis 2050 um 80%“ – ein Ziel, zu dem auch die Entsorgungswirtschaft beitragen kann und dazu auch bereit ist. Auch das „möglichst vollständige Recycling von Abfällen“ wird vom BDE unterstützt. Die Forderung der Grünen allerdings nach einer „Beibehaltung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in öffentlicher Hand“ ist aus Sicht des BDE abzulehnen. Beispiele zeigen, dass Leistungen in beiden Bereichen von Privaten sehr wirtschaftlich und ohne jegliche Qualitätseinbußen erbracht werden können.

Wunschliste der Entsorgungswirtschaft an den neuen Bundestag und die neue Regierung
Weil die Aussagen der Parteien zur Abfallpolitik so vage bleiben, hat der BDE heute eine Wunschliste an die nächste Bundesregierung vorgelegt, deren Umsetzung den erreichten ökologischen Standard in Deutschland halten und die internationale Marktposition der deutschen Entsorgungswirtschaft sichern wird:

1. Stärkere Einbindung der Abfallwirtschaft in den Klimaschutz und die Ressourcenschonung
Die Abfallwirtschaftspolitik muss stärker als bisher als Bestandteil der Klimaschutzpolitik und der Ressourcenschonung verstanden werden. Die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen ist von der Politik als Bestandteil der Verminderung von klimarelevanten Gasen und der Erhaltung von Rohstoffen zu behandeln. Entsorgungsunternehmen leisten als Lieferant von Sekundärrohstoffen eine wichtige Aufgabe zu mehr Rohstoffsicherheit.

2. Fortführung der Liberalisierung in der Entsorgungswirtschaft und Verringerung der Staatsquote
Durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 sind Impulse für die Liberalisierung des Gewerbeabfallbereichs gesetzt worden. Die Zeit ist nun dafür reif, weitere Bereiche – auch den Hausmüllbereich – in eine umfassende Liberalisierungsstrategie einzubeziehen. Zu diskutieren ist in diesem Zusammenhang auch über die Einführung von Gebietskonzessionen, wie sie von der Monopolkommission ins Spiel gebracht worden sind.

3. Ausbau der Produktverantwortung
Eines der tragenden Prinzipien des Umweltrechts ist die Produktverantwortung, wodurch die Produzenten u.a. verpflichtet werden, die Entsorgungskosten in den Produktpreis hineinzurechnen. Obwohl hier Fortschritte erzielt worden sind (ElektroG), erscheint die Erschließung weiterer Produktbereiche insgesamt als zu zögerlich. Die Entsorgungswirtschaft ist in der Lage, im Dialog mit den Produzenten Hinweise auf ökologisch sinnvolle Produktkonfigurationen zu geben.

4. Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen
Nach wie vor ist die private Entsorgungs- und Wasserwirtschaft gegenüber den öffentlich-rechtlichen Trägern dadurch im Wettbewerb benachteiligt, dass letztere weder umsatz- noch gewerbesteuerpflichtig sind. Diesem Umstand muss dringend durch die steuerliche Gleichstellung der privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen abgeholfen werden.

5. Stärkere Förderung von Brennstoffsubstituten
Das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schließt Brennstoffsubstitute aus gemischt angefallenen Abfällen aus und diskriminiert folglich diese Stoffe, obwohl sie genauso ressourcenschonend und klimarelevant sind wie Biomasse. Diese Ungleichbehandlung ist so aufzulösen, dass der Einsatz von Brennstoffsubstituten die Förderung des Einsatzes der „anerkannten Biomasse“ nicht zunichte macht.

6. Deregulierung und Entbürokratisierung
Ohne Frage ist eine durchgreifende Deregulierung und Entbürokratisierung in vielen Regelungsbereichen erforderlich. Diese Maßnahmen werden vom BDE ausdrücklich unterstützt. Abgelehnt werden indessen Maßnahmen, die Abstriche von den in Deutschland erreichten Umweltstandards machen. Auch mit dem Argument, europäische Richtlinien ließen eine Rückführung von Umweltstandards zu, dürfen keine Rückschritte zugelassen werden.

7. Europäische Perspektive
Die genannten Ziele müssen das Handeln der Bundesregierung auf europäischer Ebene bestimmen. So dürfen die Arbeiten am neuen europäischen Chemikalienrecht nicht die Schaffung einer wirtschaftlich erfolgreichen Kreislaufwirtschaft und damit einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft verhindern. Auch darf die gegenwärtig stattfindende Überarbeitung des europäischen Abfallrechts nicht dafür genutzt werden, um über Europa die Zuordnung der Abfallströme im deutschen Abfallrecht zu ändern und so die Liberalisierung des deutschen Abfallmarktes wieder aufzuheben

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-0, Telefax: 030/5900335-99

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