Pressemitteilung | Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. (BPH) - Hauptstadtbüro

Homöopathie raus aus Apotheke und Kasse?

(Berlin) - Die Wellen schlagen mal wieder hoch. Das Sommerloch liegt gerade hinter uns, da gehen Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen (G -BA) und Karl Lauterbach (SPD) gegen die Apothekenpflicht homöopathischer Arzneien und die Erstattung der Homöopathie durch Krankenkassen vor. Applaus bekommen sie von Mechthild Heil, CDU-Verbraucherexpertin, die den organisierten Homöopathie-Gegnern sehr nahe steht. In der Stuttgarter Zeitung sagt Hecken, "Versicherte müssen sich verlassen können, dass die Kassen nur bezahlen, was einen Wirkungsnachweis erbracht hat." Damit fordert er die Streichung der Homöopathie aus den freiwilligen Satzungsleistungen der Kassen. Hintergrund: Zurzeit erstatten rund 80 Kassen die ärztliche Homöopathie. Die meisten dieser Krankenkassen übernehmen auch die verordneten homöopathischen Arzneien. Hecken fordert konsequent weiter, dass auch in Apotheken nur das das verkauft werden dürfe, dass einen wissenschaftlichen Nachweis erbracht habe. Dazu gehören aus seiner Sicht die homöopathischen Arzneien nicht, sie hätten die medizinische Evidenz "auf dem Niveau von Brausetabletten”, so Hecken, der unparteiische Vorsitzende des mächtigen G-BA.

Mit ihrem Vorstoß einen Monat vor dem Deutschen Apothekertag in München begeben sich Hecken und Lauterbach auf sehr dünnes Eis. Denn was ist in der Praxis oder in der Apotheke evidenzbasiert? Darin sind sich Ärzte und Wissenschaftler nicht einig. Suggeriert wird, dass alles aus der konventionellen Medizin darunter fällt. Doch dem ist nicht so. "Was Ärzte machen, ist insgesamt vielleicht zu 20 Prozent evidenzbasiert", schätz Prof. Andreas Michalsen von der Berliner Charité im Tagesspiegel. "Wenn man alles, was nicht evidenzbasiert ist, sondern nur erfahrungsbasiert, verbieten oder aus dem Leistungskatalog nehmen würde, könne man die gesamte Chirurgie zumachen", heißt es dort weiter. (Siehe auch unseren letzten Blog-Beitrag). Doch nicht nur die Chirurgie kann dann zumachen, wohl auch so manche Apotheke, befürchten Vertreter von Apotheker- und Industrieverbänden, die die Homöopathie ganz klar auch weiterhin in der Apotheke sehen. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, widerspricht den Ideen von Hecken und Lauterbach, da Evidenz "nicht nur im wissenschaftlichen Nachweis, sondern auch in der persönlichen Erfahrung" bestehe. Becker spielt damit auf die Definition der Evidenzbasierten Medizin (EbM) an, wonach die wissenschaftliche Erkenntnis, die Erfahrung des Arztes und der Wunsch des Patienten gemeinsam zur Evidenz führen. Und um diese ist es in der Homöopathie gar nicht so schlecht bestellt, wie es gerne dargestellt wird. Es existieren inzwischen sehr viele Studien unterschiedlichsten Designs, die die Wirksamkeit der Methode belegen. Der Wunsch der Patienten ist klar: 56 Prozent der Deutschen haben bereits homöopathische Arzneien verwendet und 66 Prozent der Befragten wollen laut einer aktuellen Studie in der Apotheke frei zwischen Medikamenten aus der konventionellen Medizin und der Komplementärmedizin, wie etwa der Homöopathie, wählen können.

Doch nicht nur in Wissenschaft und Ärzteschaft wird kontrovers diskutiert, auch in der Politik gibt es mehr als eine Meinung. Dr. Ralf Brauksiepe, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, machte sich unlängst stark für die Therapiefreiheit der Ärzte und die Zusatzbezeichnung Homöopathie. In seinem Grußwort zum 150-jährigen Jubiläum der Hahnemannia schreibt Brauksiepe: "Parallel zur konventionellen Schulmedizin brauchen wir weitere integrative Therapieformen - dazu zählt ganz klar die Homöopathie.” Auch Manne Lucha, Grüner Gesundheitsminister von Baden-Württemberg ist ein Fürsprecher der integrativen Medizin und kündigte im Frühjahr an: "Wir wollen langfristig die alternativen Arzneimittel ... in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen." Rückendeckung gab es auch im Mai vom Deutschen Ärztetag, der sich für die Zusatzbezeichnung Homöopathie ausgesprochen hat. Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery sagte im Interview mit dem bayerischen Rundfunk: "Es ist eine Tatsache, dass Homöopathie vielen Menschen hilft. Wichtig ist, dass es jemand macht, der weiß wann sie nicht mehr helfen und dann auf normale schulmedizinische Verfahren umsteigen kann.”

Aus Sicht des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH) gehören homöopathische Arzneien und alle anderen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen oder registrierten Mittel in die Apotheke. Denn nur dort kann kompetent beraten werden, immerhin verfügen bereits mehr als 2.000 Apothekerinnen und Apotheker über die Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren und Homöopathie”.

Doch auch diese Diskussion um die Homöopathie ist nicht neu. Fast genau vor einem Jahr, im Sommerloch 2017, wurde zuletzt die Forderung nach dem Raus der Homöopathika aus Apotheken gestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. (BPH) Christoph Trapp, Sprecher Wilskistr. 114, 14163 Berlin

(cl)

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