Hotelgast muss Kreditkarte nicht hinterlegen / DRV-Rechtsausschuss informiert: Übernachtung auch ohne Angabe der Kartennummer möglich
(Berlin) Hotelgäste dürfen nicht gezwungen werden, bei der Anmeldung an der Hotelrezeption ihre Kreditkartennummer oder Bargeld als Pfand zu hinterlegen. Dies stellt der Rechtsausschuss des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) nach Absprache mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) klar.
Wer beim Check-In kein so genanntes Deposit hinterlegen will, dem darf die Leistung, also die Hotelübernachtung, nicht verweigert werden. Wie der Branchenverband weiter mitteilt, ist die Hinterlegung der Kreditkarte keine Sicherheitsleistung. Sie soll vielmehr die Abrechnung von Nebenleistungen im Hotel, wie Minibar oder Pay-TV, die auf der Zimmernummer verbucht werden, erleichtern. Die Hinterlegung der Kreditkarte ist folglich keine notwendige Voraussetzung für die Hotelleistung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV)
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