HRG-Abschaffung ist falsche Antwort auf die Bildungsmisere / Bildungsgewerkschaft zur ersten Lesung im Bundestag
(Frankfurt am Main) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die geplante Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes als falsche Antwort auf die deutsche Bildungsmisere kritisiert, die die OECD-Studie Bildung auf einen Blick vorgestern (19. September 2007) noch einmal bestätigt hat. Wir brauchen keinen Rückzug, sondern ein stärkeres Engagement des Bundes in der Hochschulpolitik, stellte Andreas Keller, im GEW-Vorstand für den Bereich Hochschule und Forschung verantwortlich, am Donnerstag (20. September 2007) in Frankfurt a.M. fest.
Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden und wenigstens die Hochschulzulassung und die -abschlüsse gesetzlich regeln, betonte Keller.
Er unterstrich, dass der Bund diese Kompetenz auch nach der Föderalismusreform von 2006 habe. Im Vergleich mit anderen Industriestaaten nähmen in Deutschland zu wenige junge Menschen ein Hochschulstudium auf, zu wenige Studierende verließen die Hochschulen mit einem Abschluss. Deshalb sei nicht hinzunehmen, dass Studienplätze unbesetzt bleiben, weil es kein bundesweites Zulassungsgesetz gibt. Es ist absurd: Im Bologna-Prozess verhandelt die Bundesrepublik über die grenzüberschreitende Angleichung von Studienstrukturen. Gleichzeitig verhindert der Bildungsföderalismus im eigenen Haus, dass bei einem Ortswechsel von Wiesbaden nach Mainz oder von Potsdam nach Berlin die Anerkennung von Studienleistungen garantiert werden kann, sagte der GEW-Sprecher. Kein Wunder, dass für viele junge Menschen die Hochschulen allein aus diesen Gründen nicht attraktiv seien.
Als Antwort auf die niederschmetternden Ergebnisse der OECD-Studie müssten sich Bund und Länder darüber hinaus unverzüglich auf wirksame Maßnahmen zum Ausbau und zur sozialen Öffnung der Hochschulen verständigen, sagte Keller.
Hierzu gehörten die Schaffung von Studienplätzen für 700.000 zusätzliche Studierende. Eine Erhöhung der BAföG-Leistungen um mindestens zehn Prozent müsse für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang sorgen. Im Rahmen eines bundesweiten Studiengebühren-Moratoriums seien alle Gebührenregelungen auszusetzen, um nicht noch mehr junge Menschen vom Studieren abzuschrecken.
Info: Der Deutsche Bundestag berät heute (20. September 2007) in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Das Gesetz, das seit dem 1. Januar 1976 gilt, soll demnach zum 1. Oktober 2008 außer Kraft treten.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201
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