„HRG nicht abschaffen!“ / Regierung soll Spielraum für einheitliches Bundesgesetz nutzen
(Frankfurt am Main) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) kritisiert und den Bundestag aufgefordert, diesen zurückzuweisen. „Es wäre ein Anachronismus, wenn Deutschland nicht einmal mehr über nationale Regelungen für Hochschulabschlüsse und deren gegenseitige Anerkennung verfügt“, sagte Andreas Keller, für Hochschule und Forschung verantwortliches Vorstandsmitglied der GEW, am 09. Mai 2007 in Frankfurt am Main. Mit Blick auf die Tagung der europäischen Bildungsminister in London vom 16. bis 18. Mai zur Weiterentwicklung des Europäischen Hochschulraums im Rahmen des Bologna-Prozesses warnte er vor einem „föderalen Flickenteppich“ in der Hochschulpolitik. Der GEW-Sprecher forderte Bundesregierung und Bundestag auf, den verfassungsrechtlichen Spielraum für ein einheitliches Bundesgesetz zu nutzen.
„Auch nach der Föderalismusreform hat der Bundesgesetzgeber weiter die Kompetenz, Hochschulzulassung und -abschlüsse gesetzlich zu regeln. Es ist politisch riskant und verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Große Koalition auf diese Gestaltungsmöglichkeit verzichtete“, betonte Keller. „Nur mit einer bundesweiten Regelung des Hochschulzugangs sind die Hochschulen in der Lage, ihre immer knapper werdenden Ausbildungskapazitäten erschöpfend auszulasten.“ Dazu sind die Hochschulen laut Bundesverfassungsgericht verpflichtet.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201
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