HRK fordert radikale Vereinfachung des Hochschulrahmengesetzes - Nur Hochschulzugang, Abschlüsse, Dienstrecht und Qualitätssicherung weiter regeln
(Bonn) - Auf seiner Sitzung vom 8. Juni 2004 in Bonn hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Empfehlung zur Zukunft des Hochschulrahmengesetzes (HRG) verabschiedet. Damit nimmt sie Stellung auch zu den laufenden Beratungen der Föderalismus-Kommission ("Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung") von Bundestag und Bundesrat.
Die Plenarversammlung bestärkte frühere Forderungen der HRK, nur die Regelungen zu erhalten, die die Qualität in Forschung, Lehre und Studium und die Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals gewährleisten. Ein stark dereguliertes Hochschulrahmengesetz solle daher nur noch Regelungen über den Hochschulzugang, die Art der Abschlüsse, zum Dienstrecht und zur Qualitätssicherung in Eigenverantwortung der Hochschulen enthalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Ahrstr. 39, 53175 Bonn
Telefon: 0228/8870, Telefax: 0228/887110
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
