HRK-Plenum zu den Plänen für ein Europäisches Technologieinstitut: Wettbewerb und ausreichende zusätzliche Finanzmittel sind Bedingung
(Bonn) - Die Plenarversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 21. März in Bonn die Pläne der Europäischen Kommission für ein "European Institute of Technology" (EIT) diskutiert. In dieser Woche (23./24.März) wird der Europäische Rat der EU-Regierungschefs entscheiden, ob die Kommission mit ihrer Initiative fortfahren und in welcher Form sie ihr Konzept eines Europäischen Technologieinstituts umsetzen kann.
Die HRK begrüßte den Grundgedanken des EIT-Konzepts, der Netzwerkbildung der europäischen Universitäten eine neue Qualität geben. Sie erachtete die angestrebte intensivere Zusammenarbeit zwischen Hochschulforschung und Wirtschaft als den eigentlichen Mehrwert des Konzepts. Das Plenum formulierte Eckpunkte, deren Beachtung sie zur Voraussetzung für eine Zustimmung zum EIT-Konzept machen:
1. Eine rechtliche Herauslösung der leistungsfähigsten Einheiten aus bestehenden Institutionen ist nicht im Interesse der Hochschulen.
2. Der seit langem erwartete Start des Europäischen Forschungsrates (ERC) und seine angemessene Finanzierung aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm dürfen nicht in Frage stehen.
3. Die Auswahl der teilnehmenden Forschungseinrichtungen darf nur in einem streng wissenschaftsgeleiteten Wettbewerb erfolgen.
4. Es muss ein überzeugendes Finanzierungskonzept geben, das andere wichtige EU-Programme für Bildung und Forschung nicht einschränkt.
5. Das Europäische Technologieinstitut sollte zumindest in seiner ersten Phase keine Aufgaben in der Ausbildung übernehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Dr. Ulrich Meyer, Leitung, Öffentlichkeitsarbeit
Ahrstr. 39, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 8870, Telefax: (0228) 887110
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