HRK-Präsident fordert neue rahmenrechtliche Grundlagen für Juniorprofessur und Befristungsregeln für angestellte Wissenschaftler
(Bonn) - Nachdem das Bundesverfassungsgericht die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) für nichtig erklärt hat, forderte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Peter Gaehtgens, am Mittwoch (28. Juli) in Bonn Bund und Länder auf, so schnell wie möglich eine rahmenrechtliche Grundlage für die Junior-Professur zu schaffen. "Die Juniorprofessur ist eine von verschiedenen sinnvollen Alternativen der wissenschaftlichen Qualifikation", sagte er. "Die Länder, welche die Junior-Professur noch nicht im Landesrecht verankert haben, sollten sie daher jetzt einführen können, die anderen sollten sie beibehalten. Wir begrüßen daher diesbezügliche Äußerungen einiger Wissenschaftsminister. Das Bundesverfassungsgericht hat eine fakultative Regelung der Juniorprofessur durchaus für zulässig gehalten. Hierfür hat sich die HRK auch immer eingesetzt. Zudem erhalten wir durch eine rahmenrechtliche Regelung eine einheitliche korporationsrechtliche Zuordnung der Juniorprofessoren zu den Hochschullehrern."
Gaehtgens erläuterte, dass die Dienstverhältnisse der bereits tätigen Junior-Professorinnen und Professoren durch die jeweiligen Landesgesetze abgesichert sind: "Derzeit muss kein Juniorprofessor befürchten, aufgrund der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung seine jetzige Stelle zu verlieren. Die HRK wird sich dafür einsetzen, dass den Betroffenen Rechtssicherheit gewährleistet wird."
Weiter wies Gaehtgens darauf hin, dass auch die durch das Gesetz neu eingeführten und nun ebenfalls hinfälligen Befristungsregeln für angestellte Wissenschaftler umgehend in geeigneter Form neu in das HRG aufgenommen werden
müssen: "Hochschulen und Wissenschaftler brauchen wissenschaftsadäquate
Befristungsregeln. Hier muss der Bund umgehend tätig werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Ahrstr. 39, 53175 Bonn
Telefon: 0228/8870, Telefax: 0228/887110
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