Pressemitteilung | Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

HRK-Präsident zum Positionspapier des Wissenschaftsrats: Klare Trennung von Kapazitäts-und Qualitätssicherung bei Hochschulpakt-Nachfolge

(Bonn) - Das Positionspapier "Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020" des Wissenschaftsrates kommentierte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler, heute in Berlin wie folgt:

"Der Wissenschaftsrat hat in einer hochschulpolitisch sehr anspruchsvollen Situation ein Papier vorgelegt, das an vielen wichtigen Punkten Orientierung für die weitere Meinungsbildung von Bund und Ländern bietet. Die HRK begrüßt die Haltung, dass die Finanzierung in der Nachfolge des Hochschulpakts mindestens auf bisherigem Niveau und auf Dauer erfolgen muss; dies ist aus unserer Sicht zwingend. Gleiches gilt für die vom Wissenschaftsrat geforderten stabilen und berechenbaren Parameter, nach denen die Mittel auf die Hochschulen verteilt werden. Vor diesem Hintergrund weist gerade die vom Wissenschaftsrat mutig aufgezeigte Möglichkeit, die Finanzierung an alle eingeschriebenen Studierenden zu koppeln, einen interessanten Weg. Schließlich unterstützen wir die Empfehlung für eine dynamische Finanzierungskomponente ganz nachdrücklich; die HRK hat Vergleichbares bereits in der Vergangenheit gefordert.

Entscheidend ist aus Sicht der HRK der grundsätzliche Hinweis des Wissenschaftsrates, wonach kein Konkurrenzverhältnis zwischen Kapazitätserhalt und Qualitätssteigerung entstehen darf. Für die Hochschulen ist in der Tat vital, dass auf den Hochschulpakt ein primär kapazitätsbezogenes Finanzierungssystem folgt. Der Wissenschaftsrat formuliert hierzu erfreulicherweise sehr klar, dass gerade die Kapazitätssicherung die Qualität steigert, weil nur dann hoch qualifizierte Lehrende dauerhaft gewonnen werden können. Die Haltung des Wissenschaftsrates sehe ich als Absage an Überlegungen, Teile der zum Kapazitätserhalt benötigten Mittel wettbewerblich zu vergeben. Die HRK hat schon mehrfach betont, dass ein wettbewerblich organisierter Beitrag zur Qualitätssicherung der Lehre nur außerhalb der eigentlichen Kapazitätssicherung - etwa im Rahmen der Verstetigung des Qualitätspakts Lehre - Sinn macht. Andernfalls müssten die Hochschulen ihre Kapazitäten auf den planbaren Umfang herunterfahren.

Leider nimmt der Wissenschaftsrat die Kernaussage, Kapazitätserhalt und Qualitätssteigerung sollten nicht konkurrieren, im Verlauf des Positionspapiers in Teilen wieder zurück, indem er qualitätsbezogene Verteilparameter erwägt und diese neben die kapazitätsbezogenen stellt. Sollten sich Bund und Länder in diese Richtung verständigen, dann hat das aus Sicht der Hochschulen sehr problematische Konsequenzen.

Die vorgeschlagenen Parameter sind mit Blick auf die Qualität der Lehre gerade nicht zweckdienlich. Zudem erzeugt ihr Mix Unstimmigkeiten, weil die vorgeschlagenen Kriterien auf verschiedenen Zeitachsen liegen und zum Teil stark schwankungsanfällig sind. Dies würde wieder zu mangelnder Planungssicherheit in den Hochschulen führen und damit gerade einer Verstetigung der bislang vorgehaltenen Kapazitäten entgegenwirken. Zudem wäre mit dem komplexen Mix ein immenser administrativer und finanzieller Aufwand für Kalkulation, Berichterstellung und Monitoring sowohl bei den Hochschulen als auch bei Bund und Ländern verbunden. Ein solcher Planungsapparat würde aus Sicht der Hochschulen als wenig zeitgemäßer Ausdruck von staatlichen Steuerungsinteressen und als indirekte Schwächung der Hochschulautonomie wahrgenommen. In diesem Fall wäre die wichtige Klarstellung des Wissenschaftsrates, dass die Verteilung der Mittel an die Hochschulen nach bestimmten Kriterien nicht zu einer Regulierung der Verwendung der Mittel führen darf, doch stark entwertet."

Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Stefanie Schulte-Austum, Pressereferentin Ahrstr. 39, 53175 Bonn Telefon: (0228) 8870, Fax: (0228) 887110

(wl)

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