HRK-Präsident: Zuwanderungsgesetz gut für Internationalisierung der Wissenschaft
(Bonn) - "Für ausländische Studierende und Wissenschaftler in Deutschland ist das ein guter Tag", kommentierte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Klaus Landfried, am 20. Juni in Bonn die Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes durch Bundespräsident Johannes Rau. "Es wird endlich eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Regelstudienzeit möglich, und es wird wesentlich einfacher, während des Studiums etwas Geld zu verdienen", erläuterte Landfried. Wichtig sei auch, dass den Absolventinnen und Absolventen jetzt nach dem Studium ein zeitlicher Spielraum zugebilligt werde, um in Deutschland ihre erworbene Qualifikation in einer Erwerbstätigkeit zu erproben.
Unabhängig von den noch offenen verfassungsrechtlichen Fragen seien die Regelungen für das Daueraufenthaltsrecht hochqualifizierter Arbeitskräfte besonders für Wissenschaftler(innen) wichtig. "Damit dient das Zuwanderungsgesetz der Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Wirtschaft und Wissenschaft", so Landfried. Der HRK-Senat schlug vor, bei der Formulierung der genauen Kriterien und der Prüfverfahren für Zuwanderer, die als besonders qualifizierte Kräfte eine Niederlassungserlaubnis erhalten sollen, den Sachverstand der Wissenschafts- und Mittlerorganisationen zu nutzen.
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