HRK-Präsidium formuliert Kernforderungen zur Föderalismusreform
(Bonn/Greifswald) - Das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 4. Mai in Greifswald die fünf Kernforderungen der Hochschulen an die geplante Föderalismus-Reform benannt. Im Vorfeld der parlamentarischen Anhörung am 29. Mai formulierten die Präsidiumsmitglieder folgende Punkte:
1. Lehre und Forschung an Hochschulen sind Aufgaben von gesamtstaatlicher Bedeutung, Angesichts der wachsenden Herausforderungen müssen Bund und Länder die Hochschulen im Einvernehmen auch institutionell gemeinsam fördern können. Die rechtliche Unsicherheit, mit der die Förderung von Sonderprogrammen und Modellvorhaben bisher behaftet war, muss im neuen Grundgesetz behoben werden.
2. Das Abweichungsrecht der Länder gegenüber der gesetzgeberischen Kompetenz des Bundes im Wissenschaftsbereich muss fallen. Die Einheitlichkeit der Hochschulabschlüsse, eine einheitliche, zumindest aber kompatible Ausgestaltung der Zulassungsverfahren, der Studienfinanzierung und der Qualitätssicherung ist unerlässlich.
3. Einheitliche Grundbedingungen für die Beschäftigung von Hochschullehrern und ein bundesweit gültiger Wissenschaftstarifvertrag sind notwendig, um vergleichbare Bedingungen zwischen den Bundesländern und zwischen den universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland zu schaffen.
4. Die Zweckbindung der Hochschulbaumittel und das Gebot der Gegenfinanzierung durch die Länder müssen gewährleistet sein, wenn der Bund den überwiegenden Teil der Fördermittel auf die Länder überträgt. Mit Blick auf die aktuellen Finanzierungsprobleme vieler Länder ist eine Übergangsregelung notwendig, der zu Folge der Bund für einen bestimmten Zeitraum über den vorgesehenen Anteil hinaus verstärkt fördern kann.
5. Die Zuordnung von Gestaltungs- und Entscheidungskompetenz muss die Autonomie der Hochschulen stärken, denn es sind in erster Linie die einzelnen Hochschulen, die sich in Forschung und Lehre dem internationalen Wettbewerb stellen müssen. Die Länder sind gefordert, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Susanne Schilden, Pressereferentin
Ahrstr. 39, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 8870, Telefax: (0228) 887110
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