Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Hundt: Stabilitätspakt nicht aufweichen

(Berlin) - Die europäischen Staats- und Regierungschefs sollten der gestern (20. März) von den europäischen Finanzministern verabschiedeten Lockerung des Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht zustimmen. Die geplanten Aufweichungen, wie die Berücksichtigung von Kosten zur Herstellung der europäischen Einheit, gehen in die falsche Richtung. Die Bedingung, dass das Neuverschuldungskriterium von drei Prozent nur knapp oder kurzzeitig überschritten sein darf, ist unklar und führt zu einer Beliebigkeit bei der Interpretation der Regeln. Der Pakt wurde geschlossen, um der Verschuldungsspirale der Länder eine Grenze zu setzen. Mit den gestern beschlossenen Regelungen wird einem Verschuldungswettlauf in Europa Tür und Tor geöffnet, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 21. März in Berlin.

Die im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene Neuverschuldungsgrenze von drei Prozent des BIP ist als Spielraum für eine wirksame antizyklische Finanzpolitik ausreichend, wenn die Finanzminister in ökonomisch guten Zeiten einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Es entspricht daher auch nicht der Realität, wenn behauptet wird, der Stabilitätspakt müsse zur Erreichung der Lissabon-Ziele neu interpretiert werden. Im Gegenteil: Europa braucht verlässliche Regeln für eine solide Finanzpolitik und einen stabilen Geldwert, ohne die nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung nicht zu erreichen sind. Damit die Lissabon-Strategie nicht scheitert, müssen jetzt alle Akteure ihre Anstrengungen weiter verstärken, so Hundt.

Die Neuausrichtung der europäischen Politik hin zu mehr Wachstum und Beschäftigung muss auch in der Sozialpolitik konsequent vollzogen werden. Ich fordere den Europäischen Rat auf, die Sozialpolitische Agenda zu korrigieren und mit den Zielen der Lissabon-Strategie in Einklang zu bringen. Wenn weiter an den regulativen Ansätzen, wie zum Beispiel der von der Kommission angekündigten Revision der Richtlinie über europäische Betriebsräte, möglichen rechtlichen Vorhaben zu "Unternehmensumstrukturierungen" oder aber der Initiative zum Arbeitsnehmerdatenschutz, festgehalten wird, steht dies im deutlichen Widerspruch zum Ziel, durch Bürokratieabbau die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken. Weitere Belastungen und Kosten treffen insbesondere die kleineren und mittleren Unternehmen im Nerv und konterkarieren jegliche Anstrengung, die EU wieder auf einen Wachstumspfad zu bringen, erklärte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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