Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Hundt: Zeitraum zum Schuldenabbau bei den Krankenkassen zu verlängern ist falsch

(Berlin) - "Die Vorschläge aus den Unionsparteien, für die Krankenkassen den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum zum Schuldenabbau von 4 auf 6 Jahre und damit bis einschließlich 2009 zu verlängern, sind falsch. Sie verfolgen als einziges Ziel, den mit Blick auf die Beitragssatzentwicklung sehr bescheidenen Erfolg der Gesundheitsreform 2004 optisch zu vergrößern. Für die Betroffenen würde sich hierdurch nichts zum Positiven wenden. Eine Verlangsamung des Schuldenabbaus bedeutet mehr Zins- und Zinseszinszahlungen auf den höheren Schuldenstand und deshalb im Ergebnis sogar eine höhere Belastung für die Beitragszahler und damit Arbeitgeber und Versicherte", erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt in Berlin.

"Soweit bei einer Krankenkasse Spielraum für eine Beitragssatzsenkung besteht, werden die Arbeitgebervertreter in den Selbstverwaltungen selbstverständlich und schon im Eigeninteresse darauf drängen, diesen zur Entlastung der Beitragszahler zu nutzen", sagte Hundt.

"Richtig ist, dass deutliche und nachhaltige Beitragssatzsenkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung dringend erforderlich sind. Damit dieses Ziel auch erreicht wird, brauchen wir allerdings weitere Strukturreformen im Gesundheitswesen, sowohl auf der Leistungs- als auch auf der Finanzierungsseite. Diese müssen umgehend in Angriff genommen werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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