Pressemitteilung | BVfK - Bundesverband freier Kfz-Händler e.V.

Hyundai Garantie auch für EU-Neuwagen / Keine Nachteile für Kunden freier Händler / Hyundai muss Informations-Chaos beenden / BVfK-Garantiekonzept vermeidet Unannehmlichkeiten

(Bonn) - Für Irritationen sorgen derzeit Äußerungen des koreanischen Autoherstellers Hyundai u.a. in der Werbung, wo es heißt:

"... Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde...

Diese Äußerungen haben zur Verunsicherung bei Kunden und freien Händler geführt, da viele glauben, dass nunmehr für Hyundai-(EU-)Neuwagen, die von freien Vermittlern und Händlern angeboten werden, keine Hyundai-Neuwagengarantie mehr gewährt wird.

Nach Auffassung des BVfK ist dieser Eindruck unzutreffend. Der Verband steht auf dem Standpunkt, dass auch solche so genannten EU-Neuwagen weiterhin von der Garantie umfasst sein müssen, die von freien Händlern für einen Endkunden vermittelt oder vermittelnd verkauft werden.

Ebenso weist die BVfK-Rechtsabteilung darauf hin, dass das Garantieversprechen eines Herstellers an einem Neuwagen "haftet". Daher können auch freie Händler nicht gezwungen werden, im Nachhinein Garantiehefte des Herstellers zu entfernen.

Wenngleich die vom BVfK von Hyundai erbetene Klarstellung bisher ausblieb, geht der Verband davon aus, dass sich für die Kunden von freien Kfz-Händlern vorerst nichts ändert und es dort hinsichtlich der Neuwagengarantie keine Unterschiede oder Nachteile zu solchen Fahrzeugen gibt, die von Vertragshändlern direkt verkauft werden.

Das ergibt sich auch daraus, dass Hyundai mehrfach gegenüber Händlern in Europa kommuniziert hat, dass jedenfalls bis Ende des Jahres die neuen Garantiebedingungen noch nicht umgesetzt werden sollen und es für deren Kunden bei der bisherigen unbeschränkten Garantie auch bei Verkäufen über freie Händler bleiben wird.

Quelle und Kontaktadresse:
BVfK Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. Pressestelle Reuterstr. 241, 53113 Bonn Telefon: (0228) 85 40 9-0, Fax: (0228) 85 40 9-29

(cl)

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