IBM: Arbeitgeber können sich keine Gewerkschaft aussuchen
(Berlin) - Zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über die Tarifzuständigkeit bei IBM sagte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am Mittwoch (28. September) in Berlin: "Wir begrüßen die BAG-Entscheidung. Es wird erneut klargestellt, dass die Gewerkschaften im DGB untereinander und autonom die Zuständigkeit für Betriebe und damit die Tarifzuständigkeit regeln. Arbeitgeber können sich keine Gewerkschaft für Tarifverhandlungen aussuchen. Wir fordern IBM auf, sich an die BAG-Entscheidung zu halten und sowohl mit ver.di als auch IG Metall zu verhandeln. Die vom BAG kritisierte Regelungslücke in der DGB-Satzung werden wir bei unserem Kongress im nächsten Frühjahr schließen."
Vor einem DGB-Schiedsgericht hatten IG Metall und ver.di sich verständigt, dass für IBM sowohl IG Metall als auch ver.di zuständig ist und beide Gewerkschaften gemeinsam in einer Tarifgemeinschaft mit IBM verhandeln werden. IBM hatte dagegen geklagt, die Tarifzuständigkeit der IG Metall bestritten und in der dritten Instanz vor dem BAG verloren.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
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