Pressemitteilung | ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.
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ifo Institut: Keine zusätzlichen Fachkräfte trotz höherer Löhne in der Altenpflege

(Fürth) - Trotz deutlicher Lohnerhöhungen in der Altenpflege blieb die Anzahl der Beschäftigten konstant. Zu diesem Ergebnis kommt eine im ifo Schnelldienst veröffentlichte Studie zur Einführung der Tarifbindung in der Altenpflege im Jahr 2022.

„Die Tarifbindung in der Altenpflege von 2022 führte zu einem deutlichen Lohnanstieg von über 15 Prozent. Kurzfristig konnten dadurch aber keine zusätzlichen Fachkräfte für die Altenpflege mobilisiert werden“, sagt Roman Klimke, Ökonom am Ludwig Erhard ifo Zentrum für Soziale Marktwirtschaft in Fürth und Koautor der Studie.

Das Forschungsteam analysierte die Lohnentwicklung von Altenpflegern und stellte sie der von Krankenpflegern gegenüber, die nicht von der Reform (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, GVWG) betroffen sind. Die Bruttolöhne unter Fachkräften in der Altenpflege stiegen den Berechnungen zufolge durch die Reform zwischen 2021 und 2023 um 15,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum blieb die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in der Altenpflege jedoch nahezu unverändert, während die Anzahl der Beschäftigten in Teilzeit um 2,3 Prozent leicht zurückging. Gleichzeitig stieg der Bedarf an Pflegepersonal. „Im Verhältnis zum Bedarf ist die Personaldecke an Pflegekräften dünner geworden: Während es 2021 im Schnitt 44,6 Vollzeitkräfte in der Pflege für 1.000 Personen über 85 Jahren gab, waren es 2023 nur noch 42,7 Vollzeitstellen“, sagt Iris Kesternich, Gesundheitsökonomin an der Universität Hamburg und Koautorin der Studie. Bei Teilzeitkräften fiel der Rückgang von 78,0 auf 73,5 ähnlich hoch aus.

Die Studie basiert auf administrativen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu Erwerbsbiografien aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege. Die Daten liegen bis einschließlich 2023 vor und erlauben eine Bewertung der kurzfristigen, kausalen Effekte des GVWG auf Löhne, Beschäftigung und Fluktuation in der Altenpflege im Vergleich zur Krankenpflege, für die das GVWG nicht gilt.

Mit dem GVWG trat 2022 erstmals eine umfassende Tarifbindungspflicht in der Langzeitpflege in Kraft. Pflegeeinrichtungen müssen seither entweder nach Tarif zahlen oder mindestens die vom GKV-Spitzenverband ermittelten regional üblichen Lohnniveaus tarifgebundener Einrichtungen einhalten. Flankiert wurde diese Regelung durch die weiterhin bestehenden Pflegemindestlöhne.

Quelle und Kontaktadresse:
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V., Carsten Matthäus, Pressesprecher(in), Poschingerstr. 5, 81679 München, Telefon: 089 92240

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