Pressemitteilung | ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.

ifo: Schwarmfinanzierungen nehmen stark zu

(München) - Die Schwarmfinanzierung in Deutschland verzeichnet auch nach Einführung des Kleinanleger-Schutzgesetzes ein hohes Wachstum. In den 30 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 2015 konnten die Schwarmfinanzierer 279 Millionen Euro vermitteln. In den 30 Monaten davor waren es lediglich 70 Millionen. Das geht aus einer Studie des ifo Instituts und der Universität Bremen für das Bundesfinanzministerium hervor.

Insgesamt wurden zwischen 2011 und April 2018 Finanzierungen in Höhe von 364 Millionen Euro vermittelt. Die Wachstumsrate betrug satte 197 Prozent pro Jahr. "Die Befürchtung, das Gesetz werde diese Finanzierungsart bremsen, hat sich nicht bewahrheitet", sagt Christa Hainz, stellvertretende Leiterin des ifo Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung. Lars Hornuf, Professor für Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie in Bremen, ergänzt, dass er "gleichzeitig noch viel Verbesserungspotenzial" sieht. "Zum Beispiel könnten die Anlagen an einem Sekundärmarkt handelbar gemacht werden."

Unter Schwarmfinanzierung (englisch Crowdfunding) versteht man eine Form der Finanzierung über eine Gruppe von Internetnutzern.

Das Wachstum in den letzten Jahren wurde vor allem von den Immobilienfinanzierungen getrieben, auf die mittlerweile 220 Millionen Euro entfallen.

Im Beobachtungszeitraum kam es bei 73 der insgesamt 743 erfolgreichen Finanzierungsrunden zu Insolvenzen, die meisten jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Auch die im Gesetz erlaubten Ausnahmen und Befreiungen zeigen ihre Wirkung. Mittlerweile werden überwiegend Darlehen mit Erfolgsbeteiligung und vor allem Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen verwendet. Außerdem kommen mehr Emittentinnen in die Nähe des Grenzwertes von 2,5 Millionen Euro. Auch werden häufiger Anlagebeträge von exakt 1000 Euro investiert, bis zu denen keine Selbstauskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nötig ist.

Bei sozialen und gemeinnützigen Projekten werden die Ausnahmeregelungen kaum angewendet, da andere Befreiungsvorschriften eine einfachere Entbindung von der Prospektpflicht ermöglichen.


Aufsatz: "Die Befreiungsvorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes: eine Follow-up-Studie", von Christa Hainz, Lars Hornuf, Lisa Nagel, Sarah Reiter und Eliza Stenzhorn, in: ifo Schnelldienst 9/2019; zum Herunterladen hier: https://www.ifo.de/de/w/44qKCeJYp;

Siehe auch "Praxiserfahrungen mit den Befreiungsvorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes: Eine aktuelle Bestandsaufnahme", von Christa Hainz, Lars Hornuf, Lisa Nagel, Sarah Reiter und Eliza Stenzhorn, ifo Forschungsbericht 102; zum Herunterladen hier: https://www.ifo.de/w/3HxoZcut2

Bei Rückfragen: Dr. Christa Hainz, 089/ 9224 1237; Hainz@ifo.de; Sarah Reiter; 089/ 9224 1422; Reiter@ifo.de und Prof. Dr. Lars Hornuf, 0421/ 218 66820; Hornuf@uni-bremen.de

Weitere Termine:
Münchner Seminar mit Daniel Hamermesh (Barnard College) am 20. Mai
ifo Geschäftsklima am 23. Mai
ifo Geschäftsklima Ostdeutschland am 28. Mai
ifo Jahresversammlung mit Annegret Kramp-Karrenbauer am 6. Juni

Quelle und Kontaktadresse:
ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Harald Schultz, Pressesprecher Poschingerstr. 5, 81679 München Telefon: (089) 92240, Fax: (089) 985369

(df)

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