IFRS für den Mittelstand / Kurskorrektur erforderlich / Bestehende Regeln für Mittelständler nicht geeignet und zu komplex / Bewertungs- und Konsolidierungsvorschriften besonders problematisch
(Berlin) - Die Familienunternehmen im deutschen Mittelstand brauchen einen eigenständigen Satz einfacher und praktikabler internationaler Rechnungslegungsstandards, forderte Klaus Bräunig, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim BDI im Vorfeld der Beratungen des International Accounting Standards Board (IASB) Ende des Monats. Seit Mitte 2004 entwickelt das IASB ein Regelungswerk internationaler Rechnungslegungsstandards eigens für kleine und mittelgroße Unternehmen, die international ausgerichtet sind.
Die aktuellen Entwicklungen geben Grund zur Beunruhigung. Erste Entscheidungen des IASB zeigen, dass es wohl nicht zu den dringend erforderlichen wesentlichen Erleichterungen gegenüber den geltenden IFRS kommen soll, so Sven Hayn, Partner bei Ernst & Young. Damit die mittelständischen Unternehmen die Standards tatsächlich anwenden können, ist dringend eine Kurskorrektur nötig. Die IFRS, wie sie heute für die kapitalmarktorientierten Unternehmen gelten und auf den Konzernabschluss ausgerichtet sind, sind für viele mittelständische Unternehmen nicht geeignet und zu komplex, sagte Hayn. Zahlreiche Bewertungsregeln sind problematisch. Allen voran gilt dies für die Bewertung diverser Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert (Fair Value). Neben Finanzinstrumenten hat diese Zeitwertbilanzierung ebenso bei der Ermittlung der Werthaltigkeit von Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer Einzug erhalten. Die dazu erforderlichen Berechnungen mittels Options- und anderen Bewertungsverfahren stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen. Des Weiteren zeigt die Diskussion zum Eigen-/ Fremdkapitalausweis bei Personengesellschaften, dass diese Besonderheiten des Mittelstandes dringend berücksichtigt werden müssen.
Der derzeitige Kurs des IASB muss sich ändern, so Bräunig. Wir brauchen Standards, die auf die Informationsbedürfnisse der Jahresabschlussadressaten mittelständischer Unternehmen zugeschnitten sind. Dazu müssen Vertreter mittelständischer Unternehmen in den relevanten Gremien des IASB stärker berücksichtigt werden. Derzeit sind aber nur zwei mittelständische Unternehmer in der Arbeitsgruppe des IASB vertreten.
Ende Januar trifft sich die Arbeitsgruppe des IASB zur Entwicklung eigener internationaler Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen ein zweites Mal in London. Im IASB muss jetzt schnell reagiert werden, denn es wird bereits an einem ersten Standardentwurf gearbeitet, der auf den Beschlüssen vom November/Dezember 2005 basiert, warnte Bräunig. Sofern das IASB nicht stärker auf die Bedürfnisse des Mittelstands eingeht, ist die Anwendbarkeit der IFRS für den Mittelstand insgesamt in Frage gestellt. Hieran knüpfen sich letztendlich auch alle künftigen Anwendungsfragen der IFRS im Einzelabschluss an. Dieses vermag die Dringlichkeit dieses Projekts hervorzuheben.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Albrecht von der Hagen, Pressesprecher
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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