IG Metall begrüßt Entscheidung zur Nicht-Tariffähigkeit Christlicher Gewerkschaften
(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) begrüßt. "Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben", sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Montag (7. Dezember 2009) in Frankfurt. Die gestrige (7. Dezember 2009) Entscheidung in zweiter Instanz bestätige die Auffassung der IG Metall, wonach es sich bei der CGZP um ein nicht tariffähiges Gebilde handele. "Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen", sagte Schwitzer.
Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit einer Vielzahl weiterer Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Diese könnten ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten, auch rückwirkend bis zu drei Jahren, geltend machen.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall)
Georgios Arwanitidis, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6693-0, Telefax: (069) 6693-2843
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