IG Metall begrüßt Mindestlöhne für die Branche "Textile Dienstleistungen"
(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat die Entscheidung des Tarifausschusses des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) begrüßt, die tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen für die Branche "Textile Dienstleistungen" für allgemeinverbindlich zu erklären. "Die nun getroffene Regelung bietet in ihrer Kombination einen vernünftigen Weg, mit einem abgestimmten System von tariflichen und gesetzlichen Mindestlöhnen Lohndumping zu verhindern", sagte IG Metall-Vorstandsmitglied Helga Schwitzer am Montag (31. August 2009) in Frankfurt. Der Mindestlohn gelte nicht nur für alle Betriebe, sondern auch für die dort eingesetzten Leiharbeitnehmer, Subunternehmer und Beschäftigte aus dem Ausland. Nun könnten sich die tarifgebunden Firmen endlich gegen Schmutzkonkurrenz und Lohndumping in der Branche wehren. Die IG Metall werde mit allen Mitteln gegen Dumpinglöhne vorgehen, betonte Schwitzer.
Nach der heutigen (31. August 2009) Entscheidung wird der Mindestlohntarifvertrag durch eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Im Tarifausschuss des BMAS hat man sich auf Mindestlöhne von 7,51 Euro in den alten Bundesländern und 6,36 Euro in den neuen Bundesländern für die Branche "Textile Dienstleistungen" verständigt.
Schwitzer kritisierte jedoch, dass nach wie vor die Leiharbeitsbranche nicht ins Entsendegesetz aufgenommen worden sei. "Um Lohndumping zu verhindern, brauchen wir auch in der Leiharbeitsbranche einen gesetzlichen Mindestlohn auf der Basis der Tarifverträge."
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall)
Georgios Arwanitidis, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6693-0, Telefax: (069) 6693-2843
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