Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

IG Metall begrüßt Mindestlohn im Elektrohandwerk

(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat die heutige (17. September 2007) Entscheidung des Tarifausschusses beim Bundesarbeitsministerium (BMAS), Mindestentgelte im Elektrohandwerk für allgemeinverbindlich zu erklären, begrüßt. „Damit ist sichergestellt, dass im Elektrohandwerk Lohndumping und Schmutzkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben wird“, sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, am Montag (17. September 2007) in Frankfurt. Grundlage für die bundesweit geltende Regelung bilde der zwischen der IG Metall und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) im Januar 2007 geschlossene Tarifvertrag für die Branche mit rund 300 000 Beschäftigten. „Das zeigt, dass die Tarifvertragsparteien, deren Branchen von Lohndumping und Schmutzkonkurrenz betroffen sind, Mindestlöhne und Mindeststandards für den richtigen Weg halten“, sagte Huber.

Inhaltlich gilt die Regelung für alle Beschäftigten im Elektrohandwerk, die ihre Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben sowie für ausländische Unternehmen, deren Beschäftigte in Deutschland arbeiten. Die Höhe des tarifvertraglich festgelegten Mindestlohns liegt nach Angaben der IG Metall in den alten Bundesländern bei 9,20 Euro für 2007 und erhöht sich bis auf 9,60 Euro im Jahr 2010. Für die neuen Bundesländer gilt 2007 ein Mindestlohn von 7,70 Euro, der sich bis auf 8,20 Euro im Jahr 2010 erhöht. Huber bezeichnete die heutige (17. September2007) Entscheidung als Signal, einem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne nicht weiter tatenlos zuzusehen. „Denn Arbeit darf nicht ihren Wert verlieren.“

Mit der von der IG Metall und dem ZVEH durch einen Tarifvertrag ermöglichten Allgemeinverbindlichkeit sei nun ein wichtiger Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen unter den Betrieben und für die Beschäftigten getan. „Wir brauchen Wettbewerb mit Qualität und Effizienz - nicht mit Lohndumping.“ Huber appellierte an den Gesetzgeber, schnellstens die Bedingungen zu schaffen, damit auch in anderen Branchen Mindestlöhne als unterste Lohngrenze eingezogen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall) Pressestelle Wilhelm-Leuschner-Str. 79-85, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6693-0, Telefax: (069) 6693-2843

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