IG Metall stellt Strafantrag wegen möglicher Begünstigung der AUB bei Siemens
(Frankfurt am Main) - Die IG Metall stellt Strafantrag nach §119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wegen möglicher Begünstigung der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangerhöriger (AUB) und der Beeinflussung von Betriebsratswahlen bei Siemens. Das teilte die Gewerkschaft am Montag (2. April 2007) in Frankfurt mit. Wir haben den Verdacht und Indizien dafür, dass die AUB durch das Unternehmen Siemens finanziert wurde, um eine Art Gegen-Gewerkschaft zur IG Metall aufzubauen, sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters. Die IG Metall sei dadurch möglicherweise in ihrer Arbeit und bei Betriebsratswahlen benachteiligt worden. Durch die Klage wollen wir endlich Transparenz haben, sagte Peters.
Der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, sagte, im Fall Siemens handle es sich nicht um die Verfehlungen einzelner Betriebräte, sondern möglicherweise um die systematische Begünstigung einer Organisation. Das wäre in dieser Dimension ein bisher nicht da gewesener Fall, betonte Huber. Nur die Staatsanwaltschaft verfügt über die Mittel, eine der Tragweite dieses Vorganges angemessene Aufklärung zu leisten. Bei der AUB handle es sich nicht um eine Gewerkschaft, wie vielfach behauptet wird. Die AUB hat weder Tarifverträge abgeschlossen, noch ist sie in der Lage, einen Streik zu führen, sagte Huber.
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Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall)
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