IHK begrüßt Verabschiedung des neuen bayerischen Ladenschlussgesetzes
(Bayreuth) - Der Bayerische Landtag hat das neue bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Die IHK für Oberfranken Bayreuth begrüßt diesen Schritt ausdrücklich als überfällige Modernisierung der veralteten bundesrechtlichen Regeln von 1956.
"Das neue Ladenschlussgesetz ist ein dringend nötiger erster Schritt hin zu einer moderneren, praktischeren und unbürokratischeren Gesetzgebung in Bayern", erklärt Monika Kaiser, Handelsreferentin der IHK für Oberfranken Bayreuth. "Es sendet ein positives Signal an den Handel in Bayern, auch wenn wir uns eine noch weitergehende Flexibilisierung gewünscht hätten, die unternehmerische Freiräume erweitert und eine stärkere Kundenorientierung ermöglicht."
Auch mit dem neuen Gesetz bleiben die Eckpunkte der Ladenöffnungszeiten in Bayern unverändert: Einkaufen bleibt an Werktagen nur zwischen 6 und 20 Uhr möglich. Dennoch gibt es wichtige Erleichterungen, die den Weg in die richtige Richtung weisen.
Mit dem neuen Ladenschlussgesetz dürfen die Kommunen künftig an bis zu acht Werktagen im Jahr Ladenöffnungen bis 24 Uhr zulassen. Zusätzlich können Betriebe bis zu vier individuelle Einkaufsabende jährlich gestalten, passgenau für ihre Zielgruppen und abgestimmt auf ihre Betriebskonzepte. Das schaffe mehr Frequenz und stärke die Attraktivität der Innenstädte, so Petra Dierck, Vorsitzende des IHK-Fachausschusses Handel der IHK für Oberfranken Bayreuth. Nicht allein die Händlerinnen und Händler würden hiervon profitieren.
"Die neuen Chancen für kommunale und individuelle Einkaufsnächte sind für den Handel ein Türöffner. Jetzt können wir noch besser auf die Wünsche unserer Kundinnen und Kunden eingehen. Das ist genau das, was wir brauchen", sagt Petra Dierck. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, können in Bayern außerdem personallos betriebenen Supermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche rechtssicher rund um die Uhr und an allen Tagen der Woche betrieben werden - ein deutliches Plus für die Nahversorgung im ländlichen Raum und ein Schub für innovative Geschäftsmodelle. Zu Bedauern bleiben aus Sicht der IHK die künftigen Sonntagsregelungen: Auch zukünftig wird das Einkaufen in Bayern an nur maximal vier Sonntagen möglich sein. "An dieser Stelle hätten wir uns mehr von der Gesetzesänderung erhofft. Was die Sonntagsöffnungszeiten betrifft, bleibt für die bayerischen Händlerinnen und Händler ein Wettbewerbsnachteil, etwa im Vergleich mit unseren tschechischen Nachbarn, bestehen", so Dierck. Positiv bewertet die Kammer, dass die Kommunen bei bürokratischen Antragsverfahren entlastet werden.
Die IHK für Oberfranken Bayreuth mahnt jedoch an, dass der eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt werden muss. "Das neue Ladenschlussgesetz muss der Startschuss für eine mutigere, unternehmerfreundliche und zeitgemäße Regulierung sein, die der Transformation im Handel und den Erwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht wird", betont Petra Dierck.
Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK), Bahnhofstr. 23-27, 95444 Bayreuth, Telefon: 0921 886-0