Pressemitteilung | Hessischer Apothekerverband e.V.

IKK classic fördert Zwei-Klassen-Versorgung und Entwertung pharmazeutischer Leistungen

(Offenbach) – Der Hessische Apothekerverband (HAV) rät seinen Mitgliedern vom Beitritt zum umstrittenen neuen IKK-classiv-Vertrag in der vorliegenden Fassung ab. „Nach eingehender Prüfung sehen wir erhebliche Nachteile für Apotheken, insbesondere in Bezug auf Vergütungssystematik, bürokratische Zusatzbelastung und wirtschaftliche Risiken. Der Vertrag verbessert aus unserer Sicht weder die Versorgung der Patienten noch die Rahmenbedingungen für Apotheken, im Gegenteil: Er führt zu einer weiteren Entwertung pharmazeutischer Leistungen“, warnt HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth. Massiv gefährdet sieht Seyfarth zudem die Hilfsmittelversorgung der rund drei Millionen IKK-Versicherten: „Aufgrund des Vorgehens der Krankenkasse befürchten wir Lücken bei der Versorgung mit Hilfsmitteln.“

Hintergrund ist die Beendigung des bundesweit geltenden Versorgungsvertrages des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV) durch die IKK classic. Anstatt eines bundesweiten Vertrages mit fairen Konditionen für Apotheken fortzuführen, ließ die IKK classic den Vertrag mit dem DAV auslaufen. Die Krankenkasse geht nun auf die Apotheken zu, um mit ihnen Einzelverträge mit gedrückten Preisen zu vereinbaren. Seit gestern können Apotheken aufgrund der fehlenden vertraglichen Grundlage IKK classic-Versicherte nicht mehr mit Hilfsmitteln versorgen.

Der HAV setzt im engen Schulterschluss mit weiteren Landesapothekerverbänden auf eine starke Verhandlungsposition des DAV, um dieses Fehlverhalten der IKK classic zeitnah im Sinne der Patientinnen und Patienten zu korrigieren. Holger Seyfarth: „Hier gilt es auch politisch den Druck zu erhöhen, denn das Agieren der Krankenkasse läuft völlig der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung forcierten Stärkung der Apotheken und der Patientensicherheit entgegen. Es ist exakt ein solch verwerfliches Vorgehen wie das der IKK classic, das letztendlich den Einstieg in eine ungerechte Zwei-Klassen-Versorgung zu Lasten der Patientinnen und Patienten fördert“.

Eingeschaltet hat der HAV zudem das Bundesamt für Soziale Sicherung mit der Bitte, das Fehlverhalten der IKK classic aufsichtsrechtlich zu Prüfen. In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Die Versorgungssicherheit, wie sie in § 12 und § 70 SGB V geregelt ist, wird dadurch zunehmend gefährdet. Die Vertragsfreiheit darf nicht als Mittel zur Marktverzerrung und strukturellen Ausgrenzung missbraucht werden. Wir bitten Sie daher, die im Zusammenhang mit der IKK classic bestehenden Vorgänge im Sinne Ihrer aufsichtsrechtlichen Befugnisse zu prüfen und gegenüber der Kasse auf eine rechtskonforme, transparente und diskriminierungsfreie Versorgungspraxis hinzuwirken. Insbesondere bitten wir um Einschätzung, inwieweit die bekannten Vorgänge mit dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgebot sowie den Regelungen des SGB IV vereinbar sind.“

Seinen Mitgliedsapotheken steht der HAV in dieser Situation derweil mit Rat und Tat zur Seite: „Wenn Verunsicherungen aufkommen oder gar Druck ausgeübt wird, wenden sich Betroffene bitte jederzeit an mich oder unsere Geschäftsstelle“, so Holger Seyfarth abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Hessischer Apothekerverband e.V., Strahlenbergerstr. 112, 63067 Offenbach, Telefon: 069 792005-0

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