Im Fokus: Die private Unfallversicherung / Verbraucherzentrale Sachsen informiert, worauf beim Vertrag zu achten ist
(Leipzig) - Durch Glatteis sind in den vergangen Tagen viele Menschen zu Fall gekommen. Nicht immer gehen diese Unfälle glimpflich aus, viele Betroffene müssen stationär behandelt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann und welche Leistungen diesbezüglich aus einer privaten Unfallversicherung erbracht werden.
Hauptanliegen einer privaten Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, sofern durch einen Unfall eine Invalidität festgestellt wird." Von einer Invalidität spricht man, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingetreten ist", informiert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Höhe der Leistung aus dem Vertrag ist abhängig vom Grad der Invalidität. "Bleibt nach einem Sturz zum Beispiel die rechte Hand zu 40 Prozent gebrauchsunfähig, bekommt der Versicherte - sofern die klassische Gliedertaxe dem Vertrag zugrunde liegt - 22 Prozent von der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Voraussetzung dafür, dass der Versicherer zahlt, ist grundsätzlich, dass die Invalidität - vom Unfalltag an gerechnet - innerhalb eines Jahres eingetreten und spätestens vor Ablauf von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden ist. "Unabhängig davon, muss der Unfall jedoch dem Versicherer unverzüglich - also schnellstmöglich nach dem Geschehen - angezeigt werden", macht Heyer aufmerksam. Außerdem muss das Unfallopfer alles tun, um die Unfallfolgen zu mildern, das heißt unter Umständen auch Anweisungen des Versicherers zu folgen.
Neben der Hauptleistung haben viele Verbraucher aus der Unfallversicherung Anspruch auf verschiedene Nebenleistungen. "Wenn- gleich diese nicht wirklich wichtig sind, sollte man sie im Schadenfall aber nicht verschenken", sagt Heyer. Gemeint ist zum Beispiel ein vereinbartes Krankenhaustage- bzw. Genesungsgeld. Auch diese Leistungen müssen beim Versicherer geltend gemacht werden.
Wer individuelle Fragen zu seiner privaten Unfallversicherung hat - etwa, ob auch schon vor Abschluss eines andauernden Heilverfahrens eine Zahlung vom Versicherer gefordert werden kann - sollte einen persönlichen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Sachsen vereinbaren. Terminvereinbarungen sind montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-797777 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Min) möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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