Im Koalitionsvertrag fehlen im Arbeits- und Sozialrecht wirtschaftsfreundliche Vorhaben
(Frankfurt am Main) - Mit Sorge betrachtet der Arbeitsrechtsausschuss der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die arbeits- und sozialrechtliche Agenda, die die neue Bundesregierung sich für die kommende Legislaturperiode gegeben hat. Die VhU fordert einen stärkeren Fokus auf mehr Wettbewerbsfähigkeit und mehr Wachstum für die Wirtschaft und auch den Mut, notwendige Strukturreformen im Arbeits- und Sozialrecht anzugehen.
„Die Geschwindigkeit der Regierungsbildung ist positiv zu bewerten. Abzuwarten bleibt aber, ob der im Wahlkampf angekündigte Wandel in der Arbeits- und Sozialpolitik der neuen Bundesregierung gelingt. Der Koalitionsvertrag stimmt hier wenig optimistisch. Für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes ist es unumgänglich, dass es die neue Bundesregierung im politischen Handeln schafft, die notwendigen Strukturreformen umzusetzen“ sagte der Ausschussvorsitzende Rainer Welzel.
Auch Dr. Oliver Stettes, Leiter Themencluster Arbeitswelt und Tarifpolitik des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, der eine arbeitsmarktpolitische Betrachtung des Koalitionsvertrages vorgenommen hat, hält diesen für wenig zielführend. „Der Koalitionsvertrag enthält im Arbeits- und Sozialrecht kaum Konkretes, ferner abzulehnende Punkte. Die immer weiter ansteigenden Sozialversicherungsbeiträge sind für die Unternehmen unakzeptabel. Dringend gebotene rentenpolitische Reformen fehlen ebenso wie eine wirksame Strategie für die nicht abwendbare demografische Herausforderung.“
Darüber hinaus hat der VhU-Ausschuss weitere Kritikpunkte. Das von der Koalition formulierte Ziel von 15 Euro Mindestlohn im Jahr 2026 stehe im krassen Widerspruch zur Arbeit einer unabhängigen Mindestlohnkommission. Die Aussagen zur Tariftreue und zur Vollzeitarbeit bzw. Mehrarbeit würden bei ihrer Umsetzung in die Tarifautonomie eingreifen. Auch fehle die dringend gebotene Kodifizierung des Arbeitskampfrechts. Positiv zu bewerten sei hingegen die im Koalitionsvertrag erfolgte Klarstellung, dass die in der Praxis bewährte Vertrauensarbeitszeit wie bisher auch von einer vollständigen Erfassung ausgenommen bleibt.
Der Arbeitsrechtsausschuss der VhU wird auch in der kommenden Legislaturperiode die Arbeit der neuen Bundesregierung in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht kritisch begleiten.
Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in) Kommunikation, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0