Pressemitteilung | (DVTM) Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.

Im Test: Preistransparenz von Servicerufnummern / Verbraucher werden gut über anfallende Kosten informiert / Einhaltung des Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien würde Verbraucherschutzniveau weiter erhöhen / Unterstützung durch große nationale Netzbetreiber wünschenswert

(Düsseldorf) - Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM, www.dvtm.net) hat den deutschen Mehrwertdienste-Markt untersucht. In Werbemaßnahmen wird deutlich auf die bei der Nutzung von Mehrwertdienste-Rufnummern anfallenden Kosten hingewiesen, lautet das Fazit des aktuellen DVTM-Screenings. Untersucht wurden 745 Bewerbungen der Rufnummerngassen 0180, 118xy, 0137, 0900 sowie von Kurzwahldiensten. Dabei wurde insbesondere überprüft, ob Verbrauchern, die Mehrwertdienste-Rufnummern nutzen, auf Anhieb klar wird, was ein Anruf oder Produkt kostet und ob es sich um ein Abonnement handelt.

"Zumindest in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben werden Verbraucher insgesamt gut über die anfallenden Kosten informiert. 95 Prozent der untersuchten Bewerbungen fallen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes aus.", fasst DVTM-Geschäftsführer Boris Schmidt die Studie zusammen. "Gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien, die teils über gesetzliche Vorgaben hinausgehen, haben wir leider mehr Verstöße gefunden." 16,4 Prozent der untersuchten Bewerbungen bleiben unter dem Branchenstandard.

Der vom DVTM herausgegebene Kodex verlangt insbesondere, Preisangaben in horizontaler Leserichtung anzubringen, Mindestgrößen im Printbereich einzuhalten und bei TV-Werbespots die Preisangabe zumindest so lange wie die beworbene Rufnummer einzublenden. "Grundvoraussetzung für effizienten Verbraucherschutz ist eine Verpflichtung möglichst vieler Anbieter auf den Kodex. Verbraucherschutz funktioniert nur nachhaltig, wenn Wettbewerbsneutralität gegeben ist", ergänzt der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles. "Es wäre sehr zu begrüßen, wenn sich an die verbraucherschützenden Kodex-Vorgaben auch alle Anbieter, die bisher nicht zu den Kodex-Unterzeichnern gehören, halten würden. Wünschenswert wäre eine Unterstützung durch die großen nationalen Netzbetreiber, die stärker auf die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Kunden hinwirken sollten."

Für Unternehmen, die sicher gehen wollen, alle geltenden Vorgaben korrekt zu erfüllen, empfiehlt sich die Verwendung des Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien. Der interaktive Kodex bietet seinen Anwendern hilfreiche Guidelines und Best Practice-Lösungen sowie einen Überblick über einzuhaltende gesetzliche und regulatorische Regelungen. Mehr unter www.kodexdeutschland.de.

Das DVTM-Screening trägt den Titel "Rufnummerngassen im Vergleich - Umsetzung von Preisangabepflichten". Gerne stellen wir Ihnen die Ergebnisse zur Verfügung. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem Betreff "Screening" an info@dvtm.net.

Ein Summary finden Sie hier: www.dvtm.net/screenings.html.

Quelle und Kontaktadresse:
DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V. Marco Rohrmann, Kommunikation Birkenstraße 65, 40233 Düsseldorf Telefon: (0211) 311209-0, Telefax: (0211) 311209-30

(cl)

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