IMK zur gesetzlichen Konkretisierung der Grundgesetzänderungen: Wichtig für die Zukunft Deutschlands, aber Investitionen müssen zusätzlich sein
(Düsseldorf) - Das Investitions-Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro ist ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, es lässt erhebliche positive Wachstumseffekte erwarten und bringt kein Problem für die Schuldentragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mit sich. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung*, in der sich Sachverständige im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zu zwei konkreten Gesetzentwürfen für die einfachgesetzliche Umsetzung der Grundgesetzänderungen vom März äußern. Zentrale inhaltliche Punkte sind das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die sogenannte „Bereichsausnahme“ für Verteidigungsausgaben. Voraussetzung für den Erfolg des Sondervermögens ist allerdings, dass die Mittel in zusätzliche Investitionen fließen und nicht zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben oder von Steuersenkungen zweckentfremdet werden, betonen IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Katja Rietzler, IMK-Expertin für Fiskalpolitik. Das gelte umso mehr, da das Sondervermögen eher knapp bemessen sei – das IMK und das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hatten 2024 in einer gemeinsamen Studie den Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Investitionen über das kommende Jahrzehnt bereits auf 600 Milliarden Euro beziffert.
Vor diesem Hintergrund stufen Dullien und Rietzler verschiedene Formulierungen in den nun vorliegenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung kritisch ein. Sie monieren, dass die Kriterien der Zusätzlichkeit auf Bundesebene „eher lax“ definiert seien, es für die Länder keine Anforderung der Zusätzlichkeit gibt und dass zu wenig Mittel für zusätzliche Investitionen bei den Kommunen bereitgestellt werden. Die im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen enthaltene Anforderung an eine Tilgung der Kredite für das Sondervermögen spätestens ab dem Jahr 2044 sei aus Sicht der Schuldentragfähigkeit überflüssig und könnte in der Zukunft Probleme für die Staatsfinanzen mit sich bringen. Die schematische Tilgungsverpflichtung berge die Gefahr, „dass ab 2044 eine Phase schwacher öffentlicher Investitionen folgt. Dies würde die positiven Wachstumseffekte des geplanten Sondervermögens in den 2040er Jahren und danach konterkarieren“, warnen Dullien und Rietzler.
Herausforderungen für die Schuldentragfähigkeit ergäben sich potenziell nicht aus kreditfinanzierten zusätzlichen Investitionen, die die Wirtschaft kurz- und langfristig stärkten, sondern aus der Bereichsausnahme zur Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben, analysieren die Ökonom*innen. Die politische Einschätzung sei zwar nachvollziehbar, dass angesichts der internationalen Herausforderungen mehr für Verteidigung ausgegeben werden müsse. Aufgrund ihres weitgehend konsumtiven Charakters sollten Verteidigungsausgaben zumindest in der längeren Frist aber durch entsprechende Steuereinnahmen finanziert werden.
In der aktuell angespannten Haushaltslage des Bundes sei dies ohne zusätzliche Steuereinnahmen nicht möglich. Zusätzliche Einnahmen des Bundes könnten durch eine einmalige Vermögensabgabe und/oder einen Solidaritätszuschlag für die Verteidigung generiert werden, schreiben Dullien und Rietzler in ihrer Stellungnahme. Zudem würden „bei einem Verzicht auf unnötige Maßnahmen wie die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie, die Mütterrente oder auch die erhebliche Senkung der Körperschaftsteuer die zusätzlichen Finanzierungsbedarfe geringer ausfallen.“
*Sebastian Dullien, Katja Rietzler: Investitionsoffensive nicht verwässern. Weitere Maßnahmen insbesondere für die kommunale Ebene erforderlich. Schriftliche Stellungnahme für die Anhörung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 25.08.2025. Download: https://www.bundestag.de/resource/blob/1106028/Prof-Dr-Sebastian-Dullien.pdf
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