Pressemitteilung | Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)
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Immobilie und Altersvorsorge

(Berlin) - Vor dem unmittelbar bevorstehenden Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Alterseinkünftegesetz appelliert Dr. Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Hypothekenbanken, Berlin, noch einmal an die Politik, die Immobilie als gleichberichtigtes Anlagegut in die aktuelle Reform der privaten und betrieblichen Altersvorsorge einzubeziehen.

„Warum sollten Tilgungsleistungen oder die Ablösung einer Hypothek, die zur Finanzierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung aufgenommen wurden, nicht als Altersvorsorge anzuerkennen sein? Die entschuldete selbstgenutzte Immobilie ist eine ideale Absicherung im Alter ohne jüngere Generationen zu belasten.“ Dies gelte – so Hagen weiter – auch für die vermietete Immobilie, die für den langfristig orientierten, sicherheitsbewussten Anleger ein solides Basisinvestment darstelle. Auch sollte es dem Einzelnen möglich sein, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angesparten Mittel zum Immobilienerwerb entnehmen zu können.

Im Einzelnen wünscht sich der Verband deutscher Hypothekenbanken, dass der Katalog der Anlageformen um die Anlage in Immobilien ergänzt wird, Tilgungsleistungen oder die Ablösung einer Hypothek als Einzahlungen/Sparleistungen anerkannt werden, auch die vermietete Immobilie in die private kapitalgedeckte Vorsorge integriert wird und dass schließlich alle Einkommensgruppen, auch die Selbstständigen und die freiwillig Versicherten in die Förderung einbezogen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V. Georgenstr. 21, 10117 Berlin Telefon: 030/20915100, Telefax: 030/20915101

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