Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Immobilienerbschaften auch im neuen Jahr steuerbegünstigt

(Bonn) - Erbschaften und Schenkungen von bebauten Immobilien sind im Verhältnis zu Bar- und Wertpapiervermögen auch noch im neuen Jahr erheblich steuerbegünstigt. Darauf verwies der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE), Wolfgang Kastner. Entgegen der ursprünglichen Absicht der rot-grünen Regierungskoalition sei es zu keiner entsprechenden Bewertungserhöhung von bebauten Immobilien im Erb- und Schenkungsfall von derzeit rd. 50 % auf rd. 80 % des tatsächlichen Verkehrswertes gekommen, erklärte er.

Aufgrund des dadurch entstehenden Wertgefälles seien die Vererbung und Verschenkung von bebauten Immobilien auch weiterhin eine Möglichkeit, die anfallenden Steuern erheblich zu senken. Die mögliche Steuerersparnis sei insbesondere dann beträchtlich, wenn Erben oder Beschenkte in ungünstige Steuerklassen fallen würden wie weitläufige Verwandte oder Lebensgefährten. Wer z. B. seinem Großneffen oder seiner Lebensgefährtin ein Bar- und Wertpapiervermögen von 600.000,00 Mark vermachen würde, löse dadurch eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer von rd. 172.000 Mark aus. Bei Vererbung oder Verschenkung einer bebauten Immobilie, z. B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung im gleichen Wert, würden aufgrund der derzeit noch geltenden Wertermittlungsmethode bei einem etwa halbierten Steuerwert nur Steuern in Höhe von rd. 66.000 Mark anfallen. Eine Steuerersparnis von über 100.000 Mark! Kastner empfahl daher, diese Möglichkeit zu nutzen und auch bei Vermögen überhalb der Freibeträge auf eine entsprechende Vermögenszusammensetzung zu achten, um die Steuerlast zu reduzieren.

Weitere Steuertips und Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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