Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

In Hessen kommt das Hausarztmodell - der Augenarzt bleibt / Berufsverband der Augenärzte: Wer zum Augenarzt geht, braucht keine Überweisung

(Düsseldorf) - Seit 1. Juni gilt für die Mitglieder aller hessischen Ersatzkassen mit Ausnahme der Barmer das neue Hausarztmodell. Kernidee daran ist, dass sich der Patient an einen Arzt seines Vertrauens bindet, der ihn nur noch bei Bedarf an einen Facharzt überweist. Dafür gibt es Bonusleistungen von der Krankenkasse. Dr. Klaus Heckmann, hessischer Landesvorsitzender im Berufsverband der Augenärzte (BVA), macht darauf aufmerksam, dass Augenärzte ebenso wie Gynäkologen, Psychotherapeuten und Psychologen von dieser Regelung ausgenommen sind: “Wer ein Problem mit seinen Augen hat, kann sich auch weiterhin ohne Überweisung direkt an seinen Augenarzt wenden. Es entstehen ihm dadurch keinerlei Mehrkosten oder andere Nachteile.“

Facharztkompetenz fürs Auge
Das Auge ist ein hoch kompliziertes Organ, dessen medizinische Versorgung sowohl einer eigen-ständigen ärztlichen Ausbildung bedarf als auch spezieller Diagnose- und Behandlungsinstrumente. Mit dem Hausarztmodell wollen die Ersatzkassen unnötige, kostenintensive Doppeluntersuchungen, aber auch eine lückenhafte Versorgung vermeiden. Deswegen verpflichtet sich der Patient in dem Modell, den Facharzt nur noch mit einer Überweisung durch seinen Hausarzt aufzusuchen. Im Fall des Augenarztes ist jedoch klar: Seine Leistungen sind so spezifisch, dass der Hausarzt Patienten mit Augenproblemen ohnehin überweisen müsste. Es ist also sowohl im Sinne einer kostengünstigen Gesundheitspolitik als auch im Interesse des Patienten, sich mit seinen Augen direkt an den Facharzt zu wenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Pressestelle Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 4303700, Telefax: (0211) 4303720

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