Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Industrieemissionsrichtlinie: Recycling- und Metallwirtschaft warnt vor bürokratischem Gold-Plating

(Bonn) - Die deutsche Recycling- und Metallrecyclingwirtschaft schlägt Alarm: Die aktuelle Umsetzung der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) drohe, mittelständische Betriebe mit zusätzlichen Auflagen und unnötiger Bürokratie zu belasten.

Drei führende Branchenverbände – der bvse (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung), die BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) sowie der VDM (Verband Deutscher Metallhändler und Recycler) – wenden sich deshalb mit einem eindringlichen Appell an die Abgeordneten des Bundestages: Die IED muss strikt 1:1 umgesetzt werden – ohne nationale Verschärfungen.

Politische Versprechen kontra Ministeriumsentwürfe

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung einen deutlichen Bürokratieabbau zugesagt – mit dem Ziel, Berichtspflichten zu reduzieren und Verwaltungskosten um 25 Prozent zu senken. Doch die aktuellen BMUKN-Entwürfe zur 45. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gehen nach Ansicht der Verbände in die entgegengesetzte Richtung: Statt Erleichterungen sehen sie neue Zertifizierungspflichten und zusätzliche Berichtslasten vor.

„Das ist klassisches Gold-Plating: Nationale Sonderwege, die weit über die europäischen Vorgaben hinausgehen, aber keinen erkennbaren Mehrwert für den Umweltschutz bringen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von bvse, BDSV und VDM.

Streitpunkt Umweltmanagementsystem (UMS)

Besonders kritisch sehen die Verbände die geplante Ausgestaltung des Umweltmanagementsystems (UMS). Während die IED lediglich bestimmte Mindestinhalte vorgibt, will das BMUKN die Unternehmen faktisch verpflichten, sich zusätzlich nach ISO 14001 oder EMAS zertifizieren zu lassen.

„Eine solche Kopplung ist nicht vorgesehen und widerspricht dem europäischen Rechtsrahmen“, betonen die Verbände. Bereits heute existiere mit der Zertifizierung als „Entsorgungsfachbetrieb“ nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert. Zusätzliche Zertifikate würden nur Doppelstrukturen schaffen, unnötige Kosten verursachen und kleine und mittelständische Unternehmen administrativ stark belasten, ohne das ein Mehrwert gegeben wäre.

Neben der ISO-Kopplung kritisieren die Verbände weitere Punkte an der geplanten Ausgestaltung des Umweltmanagementsystems, die über die IED hinausgehen:

 Verpflichtende Ziele zur Nutzung oder Erzeugung erneuerbarer Energien im Rahmen des UMS – obwohl dies bereits durch andere Gesetze wie das Energiedienstleistungsgesetz abgedeckt ist.
 Detailanforderungen ohne klare Verhältnismäßigkeit, die insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe überfordern würden.

Verhältnismäßigkeit wahren – Wettbewerbsfähigkeit sichern

Nach Ansicht der Recyclingwirtschaft widersprechen die Entwürfe nicht nur den politischen Zusagen der Bundesregierung, sondern gefährden auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe. „Jede zusätzliche nationale Forderung verschärft die Bedingungen für deutsche Unternehmen im EU-Vergleich – ohne dass die Umwelt davon profitiert“, heißt es in der Stellungnahme von bvse, BDSV und VDM.

Auch mehrere Landesumweltministerien hätten bereits deutliche Kritik geäußert: Ihre Behörden könnten die neuen Berichtspflichten weder personell noch organisatorisch bewältigen, der Aufwand sei unverhältnismäßig und ohne klaren Nutzen.

Die Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die Entwürfe des BMUKN in den anstehenden Beratungen zu korrigieren. Konkret verlangen sie:

 Keine Pflicht zur ISO/EMAS-Zertifizierung – stattdessen Anerkennung und Stärkung des Entsorgungsfachbetriebes.
 Streichung überzogener Zusatzinhalte, insbesondere zu erneuerbaren Energien.
 Verhältnismäßigkeit klarstellen: Tiefe und Umfang des UMS muss sich an der Größe und Komplexität der Anlage orientieren.
 Überflüssige Paragrafen streichen, die nicht Bestandteil der IED sind und nur neue Bürokratie erzeugen.

„Wir brauchen keine deutschen Sonderwege, sondern verlässliche und praxisgerechte Regeln im europäischen Gleichschritt“, appellieren bvse, BDSV und VDM. „Nur so bleibt die Recycling- und Metallwirtschaft leistungsfähig – und kann ihren Beitrag zu Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft effektiv leisten.“

Aus Sicht der Recyclingverbände treiben die neuen zusätzlichen Regelungen die Recyclingkosten in die Höhe, was wiederum zu steigenden Preisen bei Sekundärrohstoffen führt. Damit widerspricht die Maßnahme der politischen Zielsetzung, die Belastungen für die Industrie zu reduzieren.

Quelle und Kontaktadresse:
(bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Jörg Lacher, Leiter(in) Politik und Kommunikation, Fränkische Str. 2, 53229 Bonn, Telefon: 0228 988490

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