Infoblatt zum Transformationsfonds: „Jetzt in Medizintechnik investieren“
(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist in einem neuen Infoblatt zum Transformationsfonds der Krankenhäuser darauf hin, dass die Medizintechnik bei den förderwürdigen Investitionen explizit genannt ist. „Das bedeutet: Über den Transformationsfonds kann auch in moderne Medizintechnik investiert werden! MedTech ist Teil der Lösung – zur Verbesserung der Patient:innen-Versorgung, zur Optimierung der Prozesse und Abläufe, zur Entlastung des medizinischen Personals“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Das Infoblatt „Transformationsfonds nutzen – Zukunft gestalten: Jetzt in Medizintechnik investieren!“ kann unter www.bvmed.de/transformationsfonds heruntergeladen werden.
Der Transformationsfonds für Krankenhäuser ist ein zentrales Element der Krankenhausreform. Er soll die Voraussetzungen für eine moderne, qualitätsorientierte und zukunftsfähige Krankenhauslandschaft in Deutschland schaffen.
Der Fonds umfasst bis zu 50 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2035. Der Bund soll über die bislang geplante Beteiligung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr hinaus in den ersten vier Jahren 70 Prozent des Fonds übernehmen (3,5 Milliarden Euro pro Jahr). Die Länder sollen jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr tragen. Ab 2030 sollen Bund und Länder den Fonds zu gleichen Teilen - jeweils 2,5 Milliarden Euro pro Jahr tragen. Förderanträge können durch die Bundesländer gestellt werden. Die Verwaltung und Auszahlung erfolgt über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Die genauen Fördertatbestände des Transformationsfonds für Krankenhäuser sind in der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) festgelegt. Die acht Förderbereiche in der Zusammenfassung:
1. Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
2. Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandorts zu einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung
3. Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, einschließlich der Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung robotergestützter Telechirurgie
4. Bildung oder Ausbau von Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen
5. Wettbewerbsrechtlich zulässige Vorhaben zur Bildung und Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden
6. Bildung integrierter Notfallstrukturen
7. Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen davon
8. Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten an Krankenhäusern
In §3 des KHTFV ist die Medizintechnik explizit benannt: „Förderfähig sind auch Kosten für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizin-Technik (…)“
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Ob Notfallversorgung, telemedizinische Lösungen, Digitalisierung oder intelligente Infrastruktur: Die MedTech-Unternehmen bieten maßgeschneiderte Lösungen und fundierte Beratung, um die Anforderungen des Transformationsfonds zu erfüllen.“
Das Infoblatt „Transformationsfonds nutzen – Zukunft gestalten: Jetzt in Medizintechnik investieren!“ kann unter www.bvmed.de/transformationsfonds heruntergeladen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Manfred Beeres, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0