Infopflicht für Reisebüros begrenzt / Eingeschränkte Mobilität: Protest des DRV zeigt Wirkung
(Berlin) - Der Protest des Deutschen ReiseVerbands (DRV) bei der Europäischen Union (EU) war erfolgreich: Reisebüros brauchen die EU-Flughäfen vorerst nicht über die speziellen Bedürfnisse von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität zu informieren. Es bestehen keine Einwände, dass deutsche Reisebüros und Reiseveranstalter weiterhin ausschließlich den Fluggesellschaften die Anforderungen der mobilitätseingeschränkten Reisenden mitteilen. Eine seit dem 26. Juli 2008 gültige Verordnung der EU über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (PRM = Persons with reduced mobility) sah vor, dass die Informationen über einen Hilfsbedarf vom Reiseveranstalter und Reisebüro sowohl an alle vom Fluggast bereisten EU-Flughäfen als auch an die ausführende Fluggesellschaft übermittelt werden müssen.
Die Meldung an den Flughafen ist für die Agenten aber gar nicht möglich, da die Flughäfen außerhalb Deutschlands bislang keine konkreten Ansprechpartner mit E-Mail-Adressen benannt haben, erläutert Otto Schweisgut, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses Flug im DRV, das Problem. Aufgrund der öffentlichen Kritik des DRV hat das Bundesverkehrsministerium die EU um Klarstellung gebeten. Aus Brüssel gibt es nun keine Einwände gegen die bisherige Praxis. Demnach ist es Reisebüros und Reiseveranstaltern weiterhin möglich, ausschließlich die Fluggesellschaften über den notwendigen Hilfsbedarf zu informieren. Eine Informationspflicht gegenüber Flughäfen entfällt bis auf Weiteres. Dies wurde dem Deutschen ReiseVerband in einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestätigt.
Der DRV begrüßt diese wichtige und folgerichtige Stellungnahme: Damit kommt die EU unserer Aufforderung zur Klarstellung nach und erfüllt die Forderung nach einer praktikablen Lösung. Diese Informationspflicht den Flughäfen gegenüber führte zu nicht erfüllbaren Ansprüchen bei Reisebüros, kommentiert DRV-Vorstandsmitglied Schweisgut die wichtige Entscheidung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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