Informantenschutz: Keine Vorentscheidung auf Nebenbühne
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Deutschen Bundestag auf, den Änderungsentwurf zum Zollfahndungsdienstegesetz in der vorliegenden Fassung nicht zu verabschieden. Die Abgeordneten beraten den Entwurf am morgigen Donnerstagabend (24. Mai 2007) in zweiter und dritter Lesung. "Der Informantenschutz und der Vertrauensschutz für Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht wie bisher geplant eingeschränkt werden", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die Forderung. Anderenfalls würden auf dem Nebenschauplatz Zollfahndungsdienstegesetz genau die Regelungen Einzug in ein deutsches Gesetz halten, vor denen der DJV im Hinblick auf die geplante Novelle zur Strafprozessordnung warnt.
In beiden Fällen steht zur Diskussion, dass der Informantenschutz einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen wird. Die Journalisten hätten so keine Möglichkeit mehr, ihren Informanten Anonymität zu garantieren. Außerdem soll der Vertrauensschutz für Journalisten weniger umfassend sein als für Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche. Konken: "Wenn die Abgeordneten sich in einem Spezialgesetz erst einmal auf diese Einschränkungen der Pressefreiheit geeinigt haben, werden sie bei der Strafprozessordnung kaum eine Rolle rückwärts machen und andere Regelungen bevorzugen. Wir fordern deshalb zunächst für die viel weiter reichende Strafprozessordnung eine angemessene Lösung, bevor durch ein geändertes Zollfahndungsdienstegesetz eine Vorentscheidung getroffen wird."
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