Informationen zur Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe im Haushaltsentwurf 2026
(Berlin) - Am 30. Juli präsentierte Finanzminister Lars Klingbeil den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026. Wir haben zu Ihrer Information die wichtigsten Entwicklungen bei der Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe und die wichtigsten konkreten Auswirkungen zusammengetragen.
Wie entwickeln sich die Etats für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Entwurf des Bundeshaushalts 2026?
Der Entwurf sieht vor, dass der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf 9,94 Milliarden Euro sinken soll. Das ist ein weiteres Minus von mehr als drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr und von mehr als elf Prozent im Vergleich zu 2024. Es wäre zudem der vierte Haushalt in Folge, in dem der Etat des Ministeriums sinkt.
Für die humanitäre Hilfe stagniert der Titel für „humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ bei rund einer Milliarde Euro im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2025. Im Vergleich zu 2024 bleibt es damit bei einem Rückgang der Mittel um 53 Prozent.
Unsere Analyse zu diesem beispiellosen Rückgang der Mittel für humanitäre Hilfe im Haushaltsentwurf 2025 finden Sie hier.
Welchen Stellenwert haben Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Haushalt?
Der Anteil von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe am gesamten Haushaltsvolumen würde in 2026 auf den jeweils niedrigsten Stand seit 2010 fallen. Auf das BMZ entfielen nur noch 1,98 Prozent, auf die humanitäre Hilfe gar nur 0,2 Prozent.
Wie entwickelt sich die Finanzierung der Arbeit privater Träger und der Kirchen?
Der Titel für Vorhaben privater deutscher Träger, darunter fallen vor allem zivilgesellschaftliche Akteure, soll um weitere vier Prozent auf 192 Millionen Euro fallen. Im Vergleich zu 2024 beliefen sich die Kürzungen auf über 35 Millionen Euro (rund 15 Prozent). Betroffen sind davon rund 280 Organisationen, die bis zu 1.000 vom Bund finanzierte Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen.
Die Förderung der entwicklungspolitischen Vorhaben der Kirchen soll um zwölf Millionen Euro, ebenfalls rund vier Prozent, sinken.
Diese Entwicklung läuft den öffentlichen Äußerungen und strategischen Konzepten der Bundesregierung zuwider. Dort wird regelmäßig eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in Aussicht gestellt. Bei sinkenden Budgets ist das jedoch schwer vorstellbar.
Wieso sind Kürzungen bei diesen Akteuren kritisch?
Zivilgesellschaftliche Akteure wie Nichtregierungsorganisationen, die Kirchen und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, arbeiten im Gegensatz zu anderen Akteuren politisch neutral, nach humanitären Prinzipien und nicht gewinnorientiert. Außerdem sind sie fachlich sehr gut aufgestellt und arbeiten mit lokalen Partnern, weshalb sie vor Ort besonders gut vernetzt sind – insbesondere im Vergleich zu staatlichen Akteuren. Sie schießen zudem in aller Regel signifikante Eigenmittel in der Projektarbeit zu, wodurch sich Projektvolumina über die staatliche Finanzierung hinaus deutlich erhöhen.
Was sind Verpflichtungsermächtigungen und warum sind sie wichtig?
Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt haben den Sinn, dass auch in den Folgejahren Haushaltsmittel für Projekte bereitgestellt werden müssen. Sie ermächtigen die Regierung wortwörtlich dazu, Verpflichtungen für die Folgejahre einzugehen. So werden mittelfristige Investitionen in z.B. humanitäre Infrastruktur ermöglicht und Finanzierungssicherheit für mehrjährige Projekte geschaffen.
Wie entwickeln sich die Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsentwurf 2026?
In der humanitären Hilfe steigen die Verpflichtungsermächtigungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2025 um beinahe 35 Prozent auf 1,25 Milliarden Euro. Auch beim Etat für Krisenprävention und Friedensförderung steigen sie, hier um knapp unter 19 Prozent. Das ist ein wichtiger Schritt zu einer stabilen Finanzierung, aber auf weiterhin extrem niedrigem Niveau im Vergleich zu 2024.
In der Entwicklungszusammenarbeit hingegen sinken die Verpflichtungsermächtigungen im Vergleich deutlich ab. Beim Titel für private Träger sind es fast zehn Prozent weniger. Auch beim zivilen Friedensdienst sinken sie um zehn Prozent. Den größten absoluten und prozentualen Rückgang sehen die Kirchen: In ihrem Titel sinken die Verpflichtungsermächtigungen um 30 Millionen Euro bzw. 12,5 Prozent.
Was braucht es von der Politik nun?
Der Bundesregierung fehlt es aktuell am Verständnis für den Wert von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe in einer zunehmend polarisierten und von Krisen erschütterten Welt. Zwar äußern sich Vertreter_innen der Regierung wie Entwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan, Außenminister Johann Wadephul und auch Finanzminister Lars Klingbeil immer wieder positiv zum Wert internationaler Zusammenarbeit, ohne eine ausreichende Finanzierung bleiben diese Aussagen jedoch Lippenbekenntnisse.
Das Parlament sollte die geplanten Kürzungen im Haushaltsgesetz für beide anstehenden Haushalte korrigieren und mindestens 2,5 Milliarden Euro für die humanitäre Hilfe beim Auswärtigen Amt und 11,2 Milliarden für das BMZ bereitstellen. Zudem sollte der Titel für Projekte privater Träger im Etat des BMZ auf mindestens 250 Millionen Euro steigen. So würde die Bundesregierung ihrem selbstformulierten Anspruch an eine Ausweitung der Zusammenarbeit gerecht werden.
Alle relevanten Titel und deren Entwicklung im Haushaltsentwurf 2026 sowie Einschätzungen zu den Auswirkungen finden Sie in unserer Analyse des Haushaltsentwurfs auf venro.org.
Quelle und Kontaktadresse:
(VENRO) Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V., Dominik Drießen, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Stresemannstr. 72, 10963 Berlin, Telefon: 030 2639299-10