Informationsveranstaltung des "Children`s Programme" in Brüssel: Werbung schafft Programmvielfalt im privaten Kinderfernsehen
(Brüssel/Bonn) - Vom 11. bis zum 14. September bieten der VPRT und andere nationale und europäische Organisationen EU-Parlamentariern und Kommissionsmitarbeitern die Möglichkeit, sich über die zentrale Bedeutung der Werbung für ein vielfältiges privates Kinderfernsehen zu informieren.
Organisiert wird die Veranstaltung im Europäischen Parlament in Brüssel durch das "Children`s Programme", einer europäischen Vereinigung von Medienhäusern und Werbungstreibenden. Politischer Hintergrund der Veranstaltung sind Überlegungen auf europäischer Ebene, Werbemöglichkeiten im Umfeld von Kindersendungen weiter einzuschränken. Insbesondere Schweden hat angekündigt, sich im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2001 mit diesem Thema zu befassen.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz zu den möglichen Konsequenzen solcher politischen Überlegungen: "Werbeverbote schaden Kindern mehr, als dass sie ihnen nützen. Ohne entsprechende Werbeeinnahmen können private Sender kein vielfältiges und anspruchsvolles Programm für Kinder finanzieren. Das heißt: Ohne Werbung im Kinderprogramm gäbe es kein privates Kinderprogramm mehr. Das heißt auch: Kinder würden auf für sie ungeeignete Programme ausweichen. Dies kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein."
Allein in Deutschland werden pro Jahr 250 Millionen Mark für Werbung im Umfeld von Kindersendungen ausgegeben, von denen ein Großteil wieder in die Produktion von kindergerechten Programmen investiert wird. Die privaten Fernsehsender sind sich auch mit Blick auf die Werbung ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den jungen Zuschauern sehr bewusst. Daher spielt die Selbstkontrolle gerade in diesem Bereich eine große Rolle.
Claude Schmit, Geschäftsführer des deutschen Marktführers im Kinderfernsehen, SUPER RTL, betont: "Für uns ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Werbung im Kinderfernsehen selbstverständlich. Ebenso wie die anderen privaten Sender halten wir uns strikt an die eigens zum Schutz der Kinder entwickelten Verhaltensregeln des Deutschen Werberates. Zudem gelten bei SUPER RTL interne Richtlinien für die Werbung im Umfeld von Kindersendungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen weit hinausgehen."
Schon heute wird Werbung im Umfeld von Kindersendungen europaweit durch die EG-Fernsehrichtlinie geregelt. Hiernach dürfen Sendungen für Kinder nur dann durch Werbung unterbrochen werden, wenn sie länger als dreißig Minuten dauern. Die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags gehen sogar weit über diese Regelung hinaus: In Deutschland sind Werbeunterbrechungen bei Kindersendungen generell verboten.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT)
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