Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Ersatzgeldregelung unterläuft bewährte Ausgleichssysteme
(Berlin) - Für den Ausgleich von Infrastrukturmaßnahmen sollte das bewährte Instrument der Ökopunkte auf regionaler Ebene erhalten bleiben. Dafür plädieren der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst im Vorfeld der heutigen Anhörung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Verkehrsausschuss des Bundestages. Die Verbände unterstützen das grundsätzliche Ziel des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Allerdings sei zur Erreichung dieses Ziels mit Blick auf die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung das erprobte Instrument der Ökopunkte bestens geeignet und gegebenenfalls regional weiterzuentwickeln.
Der Gesetzentwurf sieht vor, statt naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine pauschale Ersatzgeldzahlung an den Bund zu ermöglichen. Damit würde die bestehende Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Naturschutzrechts sowie das in den Ländern etablierte System der Ökopunkte unterlaufen, der im Grundgesetz verbriefte Handlungsspielraum der Bundesländer würde beschränkt, kritisieren AGDW und Familienbetriebe Land und Forst.
„Schnellere Verfahren für Infrastrukturprojekte sind richtig und notwendig. Deren Dauer wird jedoch nur selten durch die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen bedingt, sondern vielmehr durch die langwierigen und bürokratischen Planungs- und Genehmigungsverfahren selbst“, sagt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Freiwillige Naturschutzmaßnahmen von Land- und Forstbetrieben können über den Verkauf von Ökopunkten refinanziert werden. Wenn diese Strukturen ausgehöhlt werden, verlieren viele Betriebe ein wichtiges wirtschaftliches Standbein.“
Nach Einschätzung der Verbände droht mit dem Gesetzentwurf in bisheriger Form eine Zentralisierung der Mittel für Naturschutzmaßnahmen beim Bund. Damit würden bewährte Strukturen in den Ländern geschwächt; der regionale Bezug von Ausgleichsmaßnahmen ginge verloren. Werden Ausgleichsgelder auf Bundesebene zusammengeführt, drohen Intransparenz und Zweckentfremdung.
Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW erklärt: „Für die Akzeptanz von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ist der regionale Bezug entscheidend. Den Bundesländern und den Akteuren vor Ort muss daher auch künftig eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung solcher Maßnahmen zukommen. Bislang ist der Einsatz von Ökopunkten auf ein- und denselben Naturraum beschränkt. Das setzt dem Handel enge Grenzen und beschränkt unnötigerweise den Spielraum der Akteure vor Ort. Eine Optimierung der bisherigen Regeln ist daher angebracht.“
AGDW und Familienbetriebe Land und Forst fordern vor diesem Hintergrund, die bestehenden Instrumente für die Eingriffs-Ausgleichsregeln weiterzuentwickeln, statt sie zu beseitigen. „Vorrang müssen weiterhin regionale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Nutzung vorhandener Ökopunkte haben. Eine monetäre Ersatzlösung sollte nur nachrangig greifen“, betonen Bitter und Elverfeldt.
Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF), Franziska Strasoldo-Graffemberg, Leiter(in) Kommunikation, Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 2463046-0
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