Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)

Inkassoverband begrüßt Inkasso-Auswertung der Verbraucherzentralen / Ergebnisse nicht repräsentativ für die Branche / BDIU fordert öffentliche Sanktionskatalog gegen unseriöse Unternehmen

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, begrüßt die nicht repräsentative Inkasso-Auswertung, die der Verbraucherzentrale Bundesverband heute in Berlin vorgestellt hat. "Sie zeigt, dass die Behörden dringend Instrumente brauchen, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgehen können", so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Donnerstag in Berlin. "Das bringt Unternehmen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern."

Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkassounternehmen "dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs" erbringt. Der BDIU bemängelt, dass sich diese Vorschrift in der Praxis als ein stumpfes Schwert erwiesen hat. So haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen widerrufen. "Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen", so BDIU-Präsident Spitz, "wie es sie auch zu Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat." Fast alle der in der Studie genannten Fälle von unseriösem Inkasso hätten verhindert werden können, wenn es diesen Sanktionskatalog gäbe.

In der Auswertung der Verbraucherzentralen fällt zudem auf, dass von den Top Ten der mit Beschwerden auffälligen Unternehmen alleine drei beim Landgericht Mainz registriert sind. "Hier besteht offensichtlich Handlungsbedarf", so Spitz. Ein Ärgernis ist aus Sicht des BDIU, dass auch ein Verbandsmitglied unter den Top Ten genannt wird. Der zugrundeliegende Fall ist dem Verband jedoch bereits bekannt; das genannte BDIU-Mitglied hat die Zusammenarbeit mit dem dahinterstehenden Auftraggeber bereits im August beendet und sich bei den angeschriebenen Verbrauchern entschuldigt. "Dies zeigt, dass die freiwillige Aufsicht durch den Branchenverband, der sich die Mitgliedsunternehmen des BDIU unterworfen haben, funktioniert", so Spitz.

BDIU-Mitglieder sind verpflichtet zu einer ordnungsgemäßen, gewissenhaften und redlichen Berufsausübung, die die Interessen der Gläubiger und die Rechte der Schuldner gleichermaßen wahrt. Der Verband legt zum Beispiel Wert darauf, dass Inkassounternehmen die ihnen von den Gläubigern zum Einzug übertragenen Forderungen vor Geltendmachung einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen haben, dürfen Verbandsunternehmen nicht für einen Auftraggeber tätig werden. "Diesen Verhaltenskodex nehmen wir sehr ernst", so Spitz. Verstößt ein BDIU-Mitgliedsunternehmen dagegen, wendet der Branchenverband einen abgestuften Sanktionskatalog an - von einer Rüge über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem BDIU. "Auftraggeber wissen dadurch, woran sie sind, und Inkassounternehmen vermeiden, sich durch die Geschäftsbeziehung mit dubiosen Dienstleistern möglicherweise sogar strafbar zu machen", unterstreicht Spitz. "Außerdem können sich Verbraucher bei Fragen zur Inkassosachbearbeitung eines Mitgliedsunternehmens an den Verband zur Klärung wenden."

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Registrierung als Inkassodienstleister sind strafrechtliche Unbescholtenheit und der Nachweis von geregelten wirtschaftlichen Verhältnissen. Außerdem müssen Inkassodienstleister Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen sowie über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Es können sowohl Unternehmen als auch qualifizierte Personen registriert werden, die im Unternehmen tätig sind und für die die oben genannten Voraussetzungen gelten.

Der BDIU regt an, die bis Juni 2008 im damals geltenden Rechtsberatungsgesetz geregelte Aufsicht über Inkassounternehmen und die hier enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten auch in das Rechtsdienstleistungsgesetz zu übernehmen. "Das haben wir schon bei der Einführung des RDG so gefordert", betont Spitz. "Die Erfahrung von drei Jahren Rechtsdienstleistungsgesetz zeigt, dass eine Nachjustierung dringend notwendig ist - das ist im Interesse der Inkassowirtschaft, fördert die Rechtssicherheit für Gläubiger und trägt dazu bei, dass Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern geschützt werden können."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) Marco Weber, Pressereferent Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin Telefon: (030) 20607360, Telefax: (030) 206073633

(cl)

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