Inkassoverband warnt vor Überlastung der Justiz
(Berlin) - Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf zur Regulierung des Inkassowesens. Mit dem Gesetzesvorhaben könnten erhebliche Zusatzbelastungen für die Justizbehörden einhergehen. Darauf weist jetzt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hin.
Zurzeit bearbeiten Inkassounternehmen rund 84 Prozent der übergebenen Forderungen außergerichtlich. Nur 16 Prozent der Fälle werden ins gerichtliche Mahnverfahren überführt, wo sie unter Zuhilfenahme der Zivilgerichte gelöst werden.
Die im Gesetzentwurf zur "Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" vorgesehenen gebührenrechtlichen Anpassungen würden das außergerichtliche Inkassosystem, in dem die meisten Fälle unbürokratisch und einvernehmlich geklärt werden, erheblich schwächen: "Inkassounternehmen werden durch das Gesetz zu Rationalisierungen zulasten ihrer Auftraggeber gezwungen sein. Rund 20 Prozent der Fälle, die heute noch außergerichtlich bearbeitbar sind, müssten dann in das gerichtliche Mahnverfahren überführt werden", schätzt die Präsidentin des BDIU, Kirsten Pedd.
Für die Justiz würde das nach einer BDIU-Hochrechnung mehr als eine Verdopplung der Fallzahlen bedeuten. Basis ist eine Stichprobe von 1,338 Millionen Inkassoforderungen, von denen 1,123 Millionen derzeit außergerichtlich gelöst werden - das nimmt der Justiz viel Arbeit ab. Das neue Gesetz soll erstattungsfähige Inkassokosten im außergerichtlichen Bereich drastisch verringern und wird dadurch die Zahl der außergerichtlich lösbaren Mandate ganz erheblich sinken lassen: Auf die Stichprobe bezogen würden statt über 1,1 Millionen Fälle nur noch knapp 900.000 außergerichtlich gelöst. Dagegen stiegen die Fälle, in denen Gerichte in Anspruch genommen werden müssen, von 215.000 auf bis zu 440.000.
Ein solch enormer Anstieg hätte das Potenzial, die ohnehin schon stark beanspruchte Justiz schnell komplett zu überfordern. Viele Forderungen könnten gar nicht mehr realisiert werden, Gläubiger würden auf berechtigten Forderungen sitzen bleiben. Die Folge wären höhere Kosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die die Zahlungsausfälle notgedrungen umgelegt werden müssten. Auch eine fortschreitende Erosion des Vertrauens der Bürger in einen Rechtsstaat, dessen überlastete Justiz berechtigte Forderungen nicht mehr durchsetzen könnte, wäre wahrscheinlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
Marco Weber, Pressesprecher
Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20607360, Fax: (030) 206073633
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